21-0327

Überhöhte Geschwindigkeiten in der Alten Landstraße Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Die Alte Landstraße im Stadtteil Poppenbüttel ist eine vierspurige Bezirksstraße und

erstreckt sich von der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Ulzburgerstraße bis zur

Einmündung Brombeerweg / Heinrich-Traun-Straße. Ein Stück der Alten

Landstraße von der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Ulzburgerstraße bis zum

Emekesweg wurde 2015 grundsaniert und umgebaut.

Die Straße wurde in den oben angeführten Bereich auf zwei Spuren zurückgebaut, es wurden Radfahrstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht  und die Nebenflächen einschließlich der Parkstände wurden überplant und neu gestaltet

Die Alte Landstraße ist eine der Hauptverkehrsadern und Verbindungen für Pendler,

Wirtschaftsverkehren   und Busverbindungen aus dem nördlichen Schleswig- Holstein und

dem Raum Duvenstedt, um möglichst schnell und zügig nach Hamburg hinein zu gelangen.

In den Morgen- und den Nachmittagsstunden ist hier eine recht hohe Verkehrsfrequenz zu

beobachten, die jedoch in den verkehrsschwachen Zeiten, insbesondere in der Nacht,

sehr stark abnimmt.

Somit ist auf dem derzeit noch vierspurigen Teil der Alten Landstraße zwischen

dem Brombeerweg und Emekesweg den Verkehrsteilnehmern und Rasern, die sich nicht an

das Tempolimit von 50 km/h halten, freie Fahrt gegeben.

Mobile und auch stationäre Verkehrskontrollen finden zu den Nachtzeiten kaum statt

ebenso wie Messungen, um den Lärmpegel und die Lärmemission festzustellen.

Dieser Teil der Alten Landstraße eignet sich auch für die sogenannten Autoposer als

Ideale Rennstrecke, um hier illegale Autorennen durchzuführen, zumal  Kontrollen

seitens der Verkehrsbehörde hier so gut wie gar nicht stattfinden.

 

 

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksversammlung gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Petitum/Beschluss

 

1 ).  Zu Beginn der Alten Landstraße ist  in beiden Fahrtrichtungen deutlich

       sichtbar  gemäß § 41 der Straßenverkehrsordnung das Verkehrszeichen 274

      ( Tempo 50 ) aufzustellen.

 

2).    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, auf der Alten Landstraße

verstärkt mobile und auch stationäre Verkehrskontrollen zu unterschiedlichen Zeiten

durchzuführen.

 

3).    Über die Ergebnisse ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss zu

        berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n