Überhöhte Geschwindigkeiten in der Alten Landstraße Antrag der CDU-Fraktion
Die Alte Landstraße im Stadtteil Poppenbüttel ist eine vierspurige Bezirksstraße und
erstreckt sich von der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Ulzburgerstraße bis zur
Einmündung Brombeerweg / Heinrich-Traun-Straße. Ein Stück der Alten
Landstraße von der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Ulzburgerstraße bis zum
Emekesweg wurde 2015 grundsaniert und umgebaut.
Die Straße wurde in den oben angeführten Bereich auf zwei Spuren zurückgebaut, es wurden Radfahrstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht und die Nebenflächen einschließlich der Parkstände wurden überplant und neu gestaltet
Die Alte Landstraße ist eine der Hauptverkehrsadern und Verbindungen für Pendler,
Wirtschaftsverkehren und Busverbindungen aus dem nördlichen Schleswig- Holstein und
dem Raum Duvenstedt, um möglichst schnell und zügig nach Hamburg hinein zu gelangen.
In den Morgen- und den Nachmittagsstunden ist hier eine recht hohe Verkehrsfrequenz zu
beobachten, die jedoch in den verkehrsschwachen Zeiten, insbesondere in der Nacht,
sehr stark abnimmt.
Somit ist auf dem derzeit noch vierspurigen Teil der Alten Landstraße zwischen
dem Brombeerweg und Emekesweg den Verkehrsteilnehmern und Rasern, die sich nicht an
das Tempolimit von 50 km/h halten, freie Fahrt gegeben.
Mobile und auch stationäre Verkehrskontrollen finden zu den Nachtzeiten kaum statt
ebenso wie Messungen, um den Lärmpegel und die Lärmemission festzustellen.
Dieser Teil der Alten Landstraße eignet sich auch für die sogenannten Autoposer als
Ideale Rennstrecke, um hier illegale Autorennen durchzuführen, zumal Kontrollen
seitens der Verkehrsbehörde hier so gut wie gar nicht stattfinden.
Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksversammlung gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1 ). Zu Beginn der Alten Landstraße ist in beiden Fahrtrichtungen deutlich
sichtbar gemäß § 41 der Straßenverkehrsordnung das Verkehrszeichen 274
( Tempo 50 ) aufzustellen.
2). Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, auf der Alten Landstraße
verstärkt mobile und auch stationäre Verkehrskontrollen zu unterschiedlichen Zeiten
durchzuführen.
3). Über die Ergebnisse ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss zu
berichten.
keine Anlage/n
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