Über Rechte von Mieterinnen und Mietern informieren Debattenantrag von den Fraktionen SPD und Grüne, angemeldet von der SPD-Fraktion
In öffentlichen Diskussionen über das Vorgehen einzelner, insbesondere größerer Vermieter in Großwohnsiedlungen,wie z.B. in Steilshoop, wird immer wieder deutlich, dass für Mieterinnen und Mietereine große Unkenntnis über ihre Rechte bzw. Hemmschwellen bestehen, diese durchzusetzen.Das Tätigkeitsspektrum der Mietervereine und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der Mitgliedsbeiträgeist vielfach unbekannt.Zwischen der Sozialbehörde und den Mietervereinen „Interessenverband Mieterschutz e.V.“, „Mieterhelfen Mietern e.V.“ und „Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.“ besteht seit vielen Jahren eine Kooperationsvereinbarung.
Mieterinnen und Mieter, die zugleich Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und nach demAsylbewerberleistungsgesetz beziehen, können mit Hilfe einer beitragsfreien Mitgliedschaft in denMietervereinen ihre Mieten sowie Betriebskosten überprüfen lassen. Den Mitgliedsbeitrag übernimmtdie Stadt.Die leistungsberechtigten Mieter können sich an Ihre Sachbearbeiterin oder ihren Sachbearbeiter imJobcenter bzw. im Fachamt für Grundsicherung und Soziales wenden, welche den Beitrag für dieMitgliedschaft übernehmen.Auch die Verwaltung profitiert fachlich von dieser Kooperation. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiterkönnen sich über eine spezielle Hotline schnellen mietrechtlichen Rat bei den Mietervereinen einholen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
1. zu prüfen, ob über die Tätigkeit der Mietervereine, Beratungsangebote, Mieterrechte
und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme in geeigneter Weise informiert werden
kann, z.B. auch durch Werbemaßnahmen;
2. geeignete Maßnahmen umzusetzen, hierbei sind soweit möglich, entsprechende Informationenauch in den wichtigsten Fremdsprachen zur Verfügung zu stellen
keine Anlage/n
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