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U-Bahnersatzverkehr zwischen Volksdorf und Großhansdorf verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3064.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 14.07.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die zuständigen Behörden und die Hochbahn werden dringend aufgefordert:

- auf den Bus-Ersatzstrecken an den betroffenen Straßenseiten ein durchgehendes absolutes Halteverbot einzurichten. Nur so hat die Polizei die Möglichkeit bei Behinderungen des Busverkehrs in den engen Straßen sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

- die Ersatzhaltestelle Buchenkamp so zu verlegen, dass die Fahrgäste nicht am Knick aussteigen, sondern sicher auf einem Fußweg aussteigen können. Gerade am Buchenkamp wohnen viele Menschen mit Behinderung.

- die Bauzäune unter der U-Bahnbrücke am Buchenkamp / Moorbekweg so aufzustellen dass ein behinderten gerechtes Durchfahren möglich ist. Dazu ist an der Nordseite eine Absenkung der Bordsteinkanten zu schaffen um Menschen mit Behinderung die Überfahrt zu ermöglichen.

- mit der Firma ALDI am Buchenkamp abzustimmen, dass in den Hauptverkehrszeiten keine Anlieferfahrten erfolgen, da diese durch umständliches Rangieren der LKW-Züge den Busbetrieb unterbricht

- an der Bedarfshaltestelle Herkenkrug, die ein Umsteigen vom Ersatzverkehr aus Richtung Ahrensburg und Großhansdorf zum Shuttle-Bus in Richtung Buchenkamp ermöglicht, einen provisorischen Fußgängerüberweg mit Bordsteinabsenkung zu schaffen.

- für eine ausreichende Beschilderung der Ausweich-Fahrradstellplätze zu sorgen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

Am PK 35 liegen keine Beschwerden zu Behinderungen des fließenden Verkehrs oder zu Behinderungen für die Busse der Hochbahn auf den Bus-Ersatzstrecken vor. Die Sperrung der U-Bahnlinie U1 und damit der Busersatzverkehr dauern voraussichtlich noch bis zum 20.10.2016, alle hiermit verbundenen verkehrlichen Regelungen sind daher zeitlich befristet. Die gesamte Fahrtstrecke nebst gegebenenfalls einzurichtenden Haltverboten wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde mit der Hochbahn abgestimmt. Die Hochbahn hat bis heute keine weiteren Bedarfe formuliert. Auch das PK 35 sieht hierfür keine Notwendigkeit.

Die Ersatzhaltestelle Buchenkamp befindet sich zurzeit im Moorbekring 4 A. Die Fahrgäste des U-Bahn-Ersatzverkehrs treten hier beim Verlassen des Busses auf den Gehweg. Zwischen den Hausnummern 4 A und 6A befindet sich eine mit dem Gehweg niveaugleiche Aufpflasterung. Hier können die Busfahrgäste die Fahrbahn sicher und barrierefrei überqueren. Eine Verlegung der Haltestelle ist nicht erforderlich.

Bei der Prüfung der Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) durch die örtliche Straßen-verkehrsbehörde sind die bundeseinheitlich geltenden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten; dafür müssen bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen vorliegen.

Die Ersatzhaltestelle Herkenkrug liegt direkt gegenüber der Haltestelle in Gegenrichtung. Diese Haltestelle ist als Busbucht angelegt.

Gemäß R-FGÜ 2001 sind an Busbuchten FGÜ in Fahrtrichtung vor der Haltestelle anzulegen, damit die Sicht für und auf querungswillige Fußgänger nicht durch den haltenden Bus verdeckt wird. Halten Busse auf der Fahrbahn, so ist abweichend davon die Anordnung von FGÜ nur hinter der Haltestelle und nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zu-verlässig verhindert werden kann, z.B. durch Mittelinseln, und die Bushaltestelle in Gegenrich-tung nicht ebenfalls am FGÜ liegt. Das kann hier aufgrund der baulichen Gestaltung nicht ge-währleistet werden. Weiter befindet sich in einer Entfernung von ca. 100 Metern an der Einmündung Eulenkrugstra-ße/ Buchenkamp eine Lichtenzeichenanlage mit Fußgängerfurt. Diese Querungsmöglichkeit wird besonders von den Schülern der Grundschule Eulenkrugstraße genutzt. Sie liegt in zumutbarer Entfernung zur Ersatzhaltestelle Herkenkrug. Die Nähe zur Lichtzeichenanlage ist ebenfalls ein in der R-FGÜ aufgeführtes Ausschlusskriteri-um für die Anlage eines FGÜ. Diese Vorgaben der Richtlinie schließen die Anlage eines FGÜ an der Bedarfshaltestelle Herkenkrug aus.

Die Hinweisbeschilderung auf die vorhandenen Fahrradstellplätze an der U-Bahnhaltestelle Buchenkamp fällt nicht in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrs-ordnung kennt keine Verkehrszeichen, die auf Fahrradstellplätze hinweisen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

 

Durchgehendes Halteverbot:

Bezüglich übermäßiger Behinderungen auf den Linienwegen des Schienenersatzverkehrs sind seitens des Fahrpersonals der HOCHBAHN bisher keine Beschwerden eingegangen.

 

Lage der Bushaltestelle:

Aufgrund der notwendigen Baustelleneinrichtungsfläche im Brückenbereich Buchenkamp steht die reguläre Haltestelle "Buchenkamp" weder für die Bus-Linie 375 noch für den Ersatzverkehr zur Verfügung. Dafür ist am bisherigen Standort des Papier- und Glascontainers eine Ersatzhaltestelle eingerichtet worden. Das Fahrpersonal ist angewiesen, an dieser Haltestelle so weit vorzufahren, dass sich die Türen des Busses beim Halt im gepflasterten Gehwegbereich befinden.

 

Fußgängerquerung Herkenkrug:

Ein Fußgängerüberweg an der Haltestelle Herkenkrug wurde bisher von Seiten der Polizei unter Verweis auf entgegenstehende Vorschriften abgelehnt.

 

Beschilderung Fahrradstellplätze:

Der zuständigen Behörde sowie der HOCHBAHN liegen keine Beschwerden über eine unzureichende Beschilderung vor.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n