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Trinkerszenen im Bezirk Wandsbek begegnen - Sozialarbeiter aktiv und Übertragung der Flächen auf den HVV erfolgt? Kleine Anfrage vom 28.06.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Die immer noch bestehenden Trinkerszenen an den U-Bahn-Haltestellen Wandsbek Markt, Farmsen und Wandsbek Gartenstadt führen gerade jetzt in den Sommermonaten zu stetig anhaltenden Beschwerden der ÖPNV-Fahrgäste.

 

Am 21.3.2018 tagte der von der CDU beantragte Runde Tisch „Trinkerszene Wandsbek“. Dort wurde u.a. besprochen, dass angestrebt wird, die Busbahnhofsfläche Wandsbek Markt auf die Hochbahn zu übertragen, damit diese dort ihr Hausrecht ausüben kann. Zugleich sollten Straßensozialarbeiter das Gespräch mit den der Trinkerszene angehörigen Menschen suchen, um einen Ausstieg aus der Szene gemeinsam zu suchen.

Für die U-Bahn Haltestellen Farmsen und Wandsbek-Gartenstadt wollte die Verwaltung prüfen, ob und wie ein Alkoholverbot möglich ist. Es wurde zugesichert, dass ein Austausch mit Städten gesucht wird, die bereits ein Alkoholverbot durchgesetzt haben.

Seit März 2018 hat das Bezirksamt diesbezüglich keine Ergebnisse bekanntgegeben.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:05.07.2019

 

  1. Welche Maßnahmen unterteilt nach den o.g. U-Bahn-Stationen wurden seit dem Runden Tisch seitens des Bezirksamtes Wandsbek in Bezug auf die genannten Trinkerszenen durchgeführt?

 

Aufbauend auf den Diskussionsansätzen des runden Tisches erfolgten weitere Abstimmungsprozesse; insbesondere auf überbezirklicher Ebene zusammen mit der Polizei Hamburg unter der übergeordneten Sicht der Lokalen Sicherheitsarbeit. Resultierend aus diesem Erkenntnisgewinn wurden seit Frühjahr 2019 am ZOB Wandsbek versuchsweise gemeinsame Bestreifungen des Ordnungswidrigkeitenmanagements des Bezirksamtes mit dem zuständigen Polizeikommissariat durchgeführt im Rahmen der jeweils verfügbaren Ressourcen.  Darüber hinaus hat das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Bezirksamtes Wandsbek aufgrund höherer Prioritäten des zuständigen Polizeikommissariats auch weiterhin allein den ZOB im Mai und Juni bestreift.

 

  1. Warum wurden für die U-Bahnhaltestellen Farmsen und Wandsbek-Gartenstadt trotz Zusage keine Maßnahmen/Prüfungen unternommen?

 

Durch Schwerpunktsetzungen in der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der verfügbaren Ressourcen wurden und werden die Prioritäten nach Beschwerdelage und Erkenntnislage der örtlichen Polizeikommissariate gesetzt.

 

Beschwerdelagen an den U-Bahnhaltestellen Farmsen und Wandsbek-Gartenstadt:

 

Wandsbek-Gartenstadt:

          eine Beschwerde im Mai 2019.

          Bestreifung durch das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Bezirksamtes im März, April, Mai und Juni 2019

 

Farmsen:

          Keine Beschwerden

          Bestreifung durch das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Bezirksamtes im März und Juni 2019

 

Durch die Umgestaltung des Ostpreußenplatzes wird zudem ein positiver Einfluss auf das Verhalten alkoholisierter Personen erwartet.

 

  1. Wann hat das Bezirksamt Wandsbek unterteilt nach den o.g. U-Bahnstationen mit welchem Träger veranlasst, dass Sozialarbeiter die der Trinkerszene angehörigen Menschen ansprechen und weitere sozialtherapeutische Angebote zum Ausstieg aus der Szene unterbreiten?

 

Eine gemeinsame vor-Ort Begehung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des PK 37 und dem Bezirksamt im Umfeld der o.g. U-Bahnstationen hat ergeben, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, zusätzliche Kapazitäten einzuwerben, um Adressaten im Erwachsenenalter mit problematischen Alkoholkonsumverhalten entsprechende Beratungsangebote zu unterbreiten. Dies belegt auch die gegen Null tendierende Beschwerdelage an diesen Standorten. Die Angebote aus dem Bereich der Straßensozialarbeit /Jugendsozialarbeit im Bezirksamt wenden sich an junge Menschen bis 27Jahre. Diese sind bereits an verschiedenen Standorten mit sehr hoher Bedarfslage eingesetzt und etabliert, wozu nicht die o.a. U-Bahnstationen gehören. Über eine mögliche Verlagerung von Angeboten muss der Jugendhilfeausschuss beschließen.

 

  1. Wie oft und mit welchem fachlichen Ansatz unterteilt nach den o.g. U-Bahnstationen wurden die der Trinkerszene angehörigen Menschen von Sozialarbeitern angesprochen?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

  1. Welche Ergebnisse unterteilt nach den o.g. U-Bahnstationen konnten die Sozialarbeiter mit der Ansprache der Trinkerszene angehörigen Menschen erzielen?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

  1. Wann und mit welchem Ergebnis hat das Bezirksamt Wandsbek Gespräche mit der Hochbahn zur Übertragung der Busbahnhofsfläche Wandsbek Markt auf die Hochbahn geführt?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Soll die Busbahnhofsfläche Wandsbek Markt mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf die Hochbahn übertragen werden?
    1. Wenn ja, inwiefern und ist dieser schon geschlossen?
    2. Wenn nein, wie soll dann die Übertragung durchgeführt werden?

 

Nein.

 

  1. Gibt es Schwierigkeiten bei der Übertragung der Busbahnhofsfläche Wandsbek Markt auf die Hochbahn?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, wann ist die Übertragung mit welchem Ergebnis erfolgt?

 

Die Fläche des Busbahnhofs Wandsbek ist gewidmete Wegefläche nach §6 Hamburger Wegegesetz (HWG). Eine Einschränkung des gesetzlich garantierten Gemeingebrauchs durch Sondernutzung oder Vertrag ist unzulässig und letztlich rechtlich nicht haltbar.

 

  1. Wann wird die Fläche am Busbahnhof Wandsbek Markt auf die Hochbahn übertragen, damit diese ihr Hausrecht ausüben kann?

 

Ein Übertrag ist nicht beabsichtigt – s. zu 8.

 

  1. Hat das Bezirksamt Wandsbek bereits Kontakt zu Städten aufgenommen, die bereits ein Alkoholverbot umgesetzt haben?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, mit welchen Städten und mit welchem Ergebnis?

 

Das Bezirksamt hat sich über Städte, in denen ein Alkoholverbot umgesetzt wurde, informiert. Die Umsetzung eines Alkoholverbots auf öffentlichem Grund fußt auf Landesrecht und liegt nicht im Gestaltungsspielraum eines Bezirksamtes. Angesichts der geringen Beschwerdelage sind die ergriffenen Maßnahmen angemessen, verhältnismäßig und ausreichend.

 

  1. Wieso hat das Bezirksamt seit 03/2018 keine Ergebnisse zu diesem Thema veröffentlicht?

 

Das Bezirksamt beabsichtigt, Ergebnisse mit Wiederaufnahme der bezirklichen AG Hamburg Gepflegt und Grün vorstellen.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n