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Transparente Lärmschutzwände gegen die Verschattung - S4 Planung noch vor Bau modernisieren Antrag der AfD-Fraktion

Antrag

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Gremium
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07.11.2022
Sachverhalt

 

Am 27. Oktober 2022 wurde in Ahrensburg über die Vor- und Nachteile der S4 für den Planfeststellungsabschnitt 3 (PFA 3) zwischen der Landesgrenze zu Hamburg und der Einfädelung hinter dem Bahnhof Ahrensburg-Gartenholz in die Bestandsgleise diskutiert.

 

In diesem Rahmen stellte die Deutsche Bahn AG überraschend den anwesenden Bürgern vor Ort und im Live-Stream eine neuartige Lärmschutzwand vor. Hauptcharakteristikum ist eine erstmalig weitgehende Durchsichtigkeit von ca. 72% bei gleichzeitiger Einhaltung höchster Lärmschutzbestimmungen (siehe Anlage).

 

Im Rahmen der S4-Planung war bzw. ist in Wandsbek wie auch Ahrensburg ein anhaltender Kritikpunkt seitens der Anwohner, die Verschattungsgefahr der betroffenen Grundstücke durch die bis zu 6,5 m hohen Lärmschutzwände. Die dargestellte Neuentwicklung bietet nun, noch rechtzeitig vor Errichtung der ursprünglich geplanten Modelle, jene Sorgen auszuräumen und eine höhere Akzeptanz des Projekts binnen unserer Bevölkerung zu bewirken.

 

Zwar präferieren auch wir als AfD anhaltend den Wunsch nach begrünten Lärmschutzwänden, doch sind zertifizierte Modelle nach Aussage der Bahn auch weiterhin nicht in einem der S4-Plaung betreffenden realistischen Zeitraum zu erwarten.

Daher soll das nun neue transparente Modell zumindest in den von einer potenziellen Verschattung anliegender Bewohner betreffenden Teilabschnitten verwendet werden, dies betrifft die PFA 1 und PFA 2.

 

Ob der Einsatz der transparenten Lärmschutzwände an Abschnitten mit beidseitiger Gewerbebebauung oder unbewohnten Straßenabschnitten als notwendig erscheint, gilt es in Gesprächen mit der Bahn, den Betroffenen sowie den entsprechenden Fachausschüssen noch festzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten

 

  1. Die Deutsche Bahn AG unter Beteiligung der zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende um Prüfung auf Verwendung der in Ahrensburg kürzlich vorgestellten transparenten Lärmschutzwand, in den von einer potenziellen Verschattung betroffenen Abschnitten PFA 1 und PFA 2, aufzufordern,
     
  2. dabei besonders die Auswirkungen auf die bislang veranschlagten Kosten, dem zeitlichen Ablauf sowie der Fauna darzulegen,             
     
  3. die Stellungnahme bis zum 31. März 2023 der Bezirksversammlung Wandsbek bzw. den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen, um bei Positivmeldung mit Blick auf den zeitlichen Ablauf ggf. eine Anwohnerbeteiligung noch zu ermöglichen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n