Torhaus am Eichtalpark - Durchführung eines zweiten Interessenbekundungsverfahrens
Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die Nutzerauswahl des Torhauses am Eichtalpark ist erfolglos ausgegangen.
In der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.10.2018 gingen zwei Bewerbungen für eine Trägerschaft ein. Diese wurden in Zusammenarbeit mit den Fachsprechern ausgewertet. Es wurde festgestellt, dass die Bewerbungen die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, was zu deren Ausschluss führt.
Im Rahmen des Auswertungstermins wurde mit den anwesenden Fachsprechern das weitere Vorgehen bei der Nutzersuche erörtert. Es wurde vorgeschlagen, ein zweites IBV mit einem abgeänderten Ausschreibungstext durchzuführen. Änderungsbedarf wurde in folgenden Punkten gesehen:
Ursprünglich sollte das Torhaus mindestens 18 Stunden an 6 Tagen in der Woche in mindestens 44 Wochen im Jahr geöffnet sein.
Diskutiert wurde, ob die Anzahl der Stunden reduziert werden sollte. Vorgeschlagen wurde eine Öffnungszeit von mindestens 10 oder 12 Stunden in der Woche in mindestens 44 Wochen im Jahr. Die nähere Ausgestaltung würde dabei der Nutzerin / dem Nutzer obliegen.
Vorgesehen war, dass in den ersten beiden Jahren für ein Drittel der Miet- und Betriebskosten eine Zuwendung beantragt werden kann.
Für ein zweites IBV wurde eine Übernahme von zwei Drittel der anfallenden Kosten in den ersten beiden Jahren vorgeschlagen.
Der angepasste Textentwurf kann der Anlage entnommen werden. Die Änderungen wurden farblich markiert.
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zur Auswahl einer geeigneten Nutzerin / eines geeigneten Nutzers und ggf. über den abgeänderten Ausschreibungstext für ein weiteres IBV gebeten.
Geänderter IBV – Textentwurf [nicht-öffentlich]
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