Nachdem die Einschränkungen für private Feierlichkeiten aufgrund der Corona-Beschränkungen des Hamburger Senats gefallen sind, können sich auch viele Wandsbeker wieder theoretisch das Ja-Wort geben und im kleinen oder großen Kreis feiern.
Die Gastronomen, der Blumenhandel und die Hochzeitsausstatter profitieren von diesen Feierlichkeiten bzw. sind in Teilen davon abhängig. Mit Bestürzung haben wir daher Meldungen erhalten, dass sich Paare zunehmend im Hamburger Umland trauen lassen müssen. Als Grund werden fehlende Termine in den Bezirksämtern bzw. monatelange Wartelisten angegeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 24.05.2023
Bezirksamt Wandsbek zu 1. und 2.:
Das Standesamt Hamburg-Wandsbek führt grundsätzlich jeden zweiten Donnerstag und jeden Freitag Eheschließungen durch. Termine zur Eheschließung werden ein halbes Jahr im Voraus vergeben. Zum Stand 15.05.2023 sind folgende Termine frei:
2. Quartal: 1 Termin Freitag
3. Quartal: 3 Termine Donnerstag
4. Quartal: 18 Termine Donnerstag, 37 Termine Freitag
Bezirksamt Wandsbek:
Anfragen nach Eheschließungen werden statistisch nicht erfasst. Die Kapazitäten zur Eheschließung sind ausgelastet. Durchgeführte Eheschließungen:
2019: 859
2022: 548
bis 15.05.2023: 187
Bezirksamt Wandsbek:
Das Standesamt stellt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten Termine zur Eheschließung zur Verfügung, die grundsätzlich vollständig genutzt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Aufgaben des Standesamts sind insbesondere in § 1 Personenstandsgesetz definiert [PStG v. 19.02.2007, zuletzt geändert am 19.10.2022 (BGBl. I 2007, 122; 2022, 1744)]. Danach beurkunden die Standesämter den Personenstand und wirken bei der Eheschließung mit. Der Personenstand ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. Die Beurkundung des Personenstands nimmt den weitaus überwiegenden Anteil der Tätigkeiten des Standesamts ein; der darauf entfallende Zeitanteil wird statistisch nicht erfasst. Neben den Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz ist das Standesamt auch zuständig für Erklärungen nach dem Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts vom 05.03.1962, zuletzt geändert am 28.05.2014 (HmbGVBl. 1962, 65; 2014, 196. Zur Verteilung der Aufgaben siehe Anlage
Bezirksamt Wandsbek:
Jahr (Stichtag 31.12.) |
Soll – Stellen Gesamt ST |
Ist (VZÄ) - Gesamt ST |
2019 |
-* |
-* |
2020 |
21,2 |
28,44 |
2021 |
21,2 |
27,55 |
2022 |
21,2 |
25,34 |
2023 (Stichtag 01.05.) |
21,2 |
22,72 |
Das Standesamt (ST) ist mit einem Soll von 21,20 Stellen ausgestattet. Es sind Standesbeamte, Angestellte und Unterstützungskräfte im Einsatz.
* Durch die Umstellung auf das System KoPers sind zum Stichtag 31.12.2019 keine Daten verfügbar.
Aufgabenverteilung ST 2022
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