Drucksache 21-7091

Theoretisch lässt sich wieder heiraten - Praktisch gibt es keine Termine? Kleine Anfrage vom 15.05.2023

Antwort zu Anfragen
Sachverhalt

Nachdem die Einschränkungen für private Feierlichkeiten aufgrund der Corona-Beschränkungen des Hamburger Senats gefallen sind, können sich auch viele Wandsbeker wieder theoretisch das Ja-Wort geben und im kleinen oder großen Kreis feiern.

Die Gastronomen, der Blumenhandel und die Hochzeitsausstatter profitieren von diesen Feierlichkeiten bzw. sind in Teilen davon abhängig. Mit Bestürzung haben wir daher Meldungen erhalten, dass sich Paare zunehmend im Hamburger Umland trauen lassen müssen. Als Grund werden fehlende Termine in den Bezirksämtern bzw. monatelange Wartelisten angegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 24.05.2023

  1. Wie weit sind derzeit die Termine für Trauungen des Standesamts Wandsbek im Voraus ausgebucht?
  1. Wie viele Trau-Termine sind im 2., 3. und 4. Quartal dieses Jahres noch an welchen Tagen verfügbar?

Bezirksamt Wandsbek zu 1. und 2.:

Das Standesamt Hamburg-Wandsbek führt grundsätzlich jeden zweiten Donnerstag und jeden Freitag Eheschließungen durch. Termine zur Eheschließung werden ein halbes Jahr im Voraus vergeben. Zum Stand 15.05.2023 sind folgende Termine frei:

2. Quartal: 1 Termin Freitag

3. Quartal: 3 Termine Donnerstag

4. Quartal: 18 Termine Donnerstag, 37 Termine Freitag

  1. Wie stellt sich aus Sicht des Bezirksamts die Kapazitätsauslastung im Vergleich zu 2022 sowie 2019 dar (bitte unter Angabe der bislang 2023 erfolgten sowie jeweils in 2019 und 2022 angefragten und durchgeführten Trauungen)?

Bezirksamt Wandsbek:
Anfragen nach Eheschließungen werden statistisch nicht erfasst. Die Kapazitäten zur Eheschließung sind ausgelastet. Durchgeführte Eheschließungen:

2019: 859

2022: 548

bis 15.05.2023: 187

  1. Welche Umstände haben aus Sicht des Bezirksamts zu der derzeitigen (vermeintlichen) Überlastung geführt?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Standesamt stellt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten Termine zur Eheschließung zur Verfügung, die grundsätzlich vollständig genutzt werden.

  1. Mit welchen Aufgaben ist das Standesamt Wandsbek abseits von Eheschließungen betraut und welchen Anteil an der gesamten Arbeitslast nehmen diese jeweils ein?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Aufgaben des Standesamts sind insbesondere in § 1 Personenstandsgesetz definiert [PStG v. 19.02.2007, zuletzt geändert am 19.10.2022 (BGBl. I 2007, 122; 2022, 1744)]. Danach beurkunden die Standesämter den Personenstand und wirken bei der Eheschließung mit. Der Personenstand ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. Die Beurkundung des Personenstands nimmt den weitaus überwiegenden Anteil der Tätigkeiten des Standesamts ein; der darauf entfallende Zeitanteil wird statistisch nicht erfasst. Neben den Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz ist das Standesamt auch zuständig für Erklärungen nach dem Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts vom 05.03.1962, zuletzt geändert am 28.05.2014 (HmbGVBl. 1962, 65; 2014, 196. Zur Verteilung der Aufgaben siehe Anlage

  1. Wie hat sich die Personaldecke des Standesamts Wandsbek seit 2019 entwickelt (bitte nach SOLL und IST-Besetzung differenzieren)?

Bezirksamt Wandsbek:

Jahr (Stichtag 31.12.)

Soll – Stellen Gesamt ST

Ist (VZÄ) - Gesamt ST

2019

-*

-*

2020

21,2

28,44

2021

21,2

27,55

2022

21,2

25,34

2023 (Stichtag 01.05.)

21,2

22,72

Das Standesamt (ST) ist mit einem Soll von 21,20 Stellen ausgestattet. Es sind Standesbeamte, Angestellte und Unterstützungskräfte im Einsatz.

* Durch die Umstellung auf das System KoPers sind zum Stichtag 31.12.2019 keine Daten verfügbar.

Anhänge

Aufgabenverteilung ST 2022

Ähnliche Drucksachen Beta
Heiraten im Bezirk Wandsbek Kleine Anfrage vom 28.01.2019
20-6995 · Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)
Eheschließungen und Geburten in Eimsbüttel im Jahr 2025
22-1734 · Eimsbüttel · Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG
Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Eheschließungen im Bezirk Harburg
21-2837.01 · Harburg · Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes · 11.04.2023
Eheschließungen und Geburten in Eimsbüttel im Jahr 2024
22-0612 · Eimsbüttel · Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Aus allen Bezirken, automatisch nach inhaltlicher Nähe gefunden. Sie können dasselbe Anliegen betreffen oder nur ein ähnliches Thema.

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.