Textliche Ergänzung für das Wandsbeker Wohnungsbauprogramm 2016 Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und GRÜNEN-Fraktion
Der Planungsausschuss wird gebeten zu beschließen:
Der Text "Erhöhung des Wohnraumbedarfs durch Zuwanderung" in der Verwaltungsvorlage 20/1692.1 wird durch den folgenden Text ersetzt:
Erhöhung des Wohnraumbedarfs durch Zuwanderung
Vor dem Hintergrund der gestiegenen und steigenden Anzahl der nach Deutschland kommenden Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung Schutz suchen, stellt sich die Nachfrage nach ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum in einer neuen Dimension dar. Die schnelle und angemessene Unterbringung von Asylsuchenden, unabhängig von deren Asylberechtigung und dem Anteil der Menschen, die als Zuwanderer in Hamburg bleiben werden, gehört aktuell zu den großen Herausforderungen auf dem städtischen Wohnungsmarkt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass in diesem Jahr (2015) schätzungsweise 30.000 Flüchtlinge nach Hamburg kommen, von denen der größte Teil vermutlich in Hamburg bleiben wird.
Vor diesem Hintergrund hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 06.10.2015 ein „Konzept zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit Perspektive Wohnen“ beschlossen, um die Wohnraumversorgung zu intensivieren. Bereits mit ihrem Beschluss vom 17.09.2015 (Drs. 20-1697) hatte die Bezirksversammlung Wandsbek hierfür Potentiale aufgezeigt und Rahmenbedingungen formuliert. Mit Hilfe dieses Programms sollen in allen sieben Hamburger Bezirken Flächen für den Bau von bis zu 800 Wohnungen mobilisiert und möglichst zeitnah bezugsfertig hergestellt werden. Zielvorgabe ist dabei, bis Ende 2016 in Hamburg rund 20.000 neue zusätzliche Unterkunftsplätze für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen zu schaffen. Der genaue Zeitpunkt der Bereitstellung der Wohnungen wird u.a. von den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Verlauf der hierfür erforderlichen Baugenehmigungsverfahren abhängen. Eine Genehmigung der vorlaufenden Nutzung durch Flüchtlinge und Asylbegehrende kann dabei auf Grundlage der planungsrechtlichen Erleichterungen gemäß § 246 BauGB kurzfristig erfolgen. Für die Anschlussnutzung als dauerhafte Wohnnutzung sind mit Bebauungsplanverfahren zügig und mit Priorität die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Diese werden unter Beachtung aller maßgebenden und rechtlichen Rahmenbedingungen in geordneten Planverfahren nach dem Baugesetzbuch erfolgen und damit auch die entsprechenden Schritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit umfassen.
Bei der Wohnraumversorgung soll die Innenentwicklung in bereits besiedelten Bereichen grundsätzlich Vorrang behalten. Aufgrund der angespannten Situation wird der Mehrbedarf an Wohnungen aber nicht allein durch Revitalisierung und Nachverdichtung in Bestandsquartieren erfüllt werden können. Es geht in diesem neuen und zusätzlichen Segment der Flüchtlingsunterbringung um neue und dauerhafte Siedlungsflächen und damit um Stadtentwicklung und die langfristige Schaffung von dauerhaften Wohnquartieren, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern angenommen und die von Investoren im Vertrauen auf eine dauerhafte Nachfrage in einer energetisch zukunftsorientierten Bauweise errichtet werden. In Wandsbek betrifft dies neue bauliche Entwicklungen am Poppenbütteler Berg, Rehagen, im Bereich Glashütter Landstraße/Wildes Moor sowie zusätzlichen Wohnungsbau im Elfsaal.
Bei der Entwicklung der neuen Flächen sind zwei Nutzungsphasen vorgesehen: in der ersten Phase werden die Wohnungen als Flüchtlingsunterkünfte mit einer höheren Belegung pro Wohneinheit genutzt. In der zweiten Phase sollen die Wohnungen als dauerhafte Wohnungen nachgenutzt und auf Grundlage regulärer Verträge weiten Kreisen der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Durch die Schaffung dieses Wohnraums, im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, sollen langfristig neue Quartiere entstehen, die durch soziale und versorgende Infrastruktureinrichtungen flankiert werden und die Integration unterstützen.
Alle Erfahrungen der Stadt- und Stadtteilentwicklung zur Vermeidung von überforderten Nachbarschaften und Segregation sind einzubeziehen und die Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben und eine positive Quartiersentwicklung von Anfang an zu bedenken. Dazu können u. a. gehören: Nahversorgungseinrichtungen, soziale, Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur (Kitas, Schulen und Beratungsstellen), örtliches Gewerbe und Handwerk, Orte der Begegnung (Räumlichkeiten, öffentliche Plätze), Sicherheit, Grünflächen, Kinderspielplätze, Sportflächen und ökologische Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft, die sich als Folge der Bebauung ergeben. Dabei soll insbesondere und sofern sinnvoll die bestehende Infrastruktur in den jeweiligen Stadtteilen ertüchtigt werden, um eine gute Integration der neuen Quartiere zu ermöglichen.
Zur Senkung der Wohnnebenkosten sollen auch verbesserte energetische Konzepte bei der Bauweise zum Einsatz kommen.
keine Anlage/n
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