22-2173

Temporäre Öffnung für den allgemeinen Verkehr am Friedhof Ohlsdorf Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.1

Sachverhalt

Durch die aktuelle Baustellensituation an den umliegenden Straßen rund um den Friedhof Ohlsdorf kommt es derzeit zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen der Erreichbarkeit angrenzender Stadtteile. Um die Verkehrsbelastung im Umfeld abzumildern und die Mobilität für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende sicherzustellen, ist es notwendig, den Friedhof Ohlsdorf vorübergehend für den allgemeinen Kfz-Verkehr zu öffnen.

Mit der vorübergehenden Öffnung wird ein Beitrag zur Entlastung der umliegenden Straßenzüge geleistet, während gleichzeitig durch eine klare Befristung auf die Dauer der Bauarbeiten sichergestellt wird, dass die besondere Funktion des Friedhofs als Ort der Ruhe, Erinnerung und Erholung gewahrt bleibt. Die Maßnahme ist daher eine angemessene und verhältnismäßige Lösung zur Bewältigung der aktuellen Verkehrssituation.

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form der Friedhof Ohlsdorf angesichts der aktuellen Baustellensituation im Umfeld vorübergehend für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet werden kann, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Stadtteile zu verbessern.
  2. Dabei ist sicherzustellen, dass Trauerfeiern, Beisetzungen und die besondere Funktion des Friedhofs als Ort der Ruhe, Erinnerung und Erholung nicht beeinträchtigt werden.
  3. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie aktuell der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher von Zufahrtskarten definiert ist und welche Regelungen derzeit gelten.
  4. Im Rahmen der Prüfung soll ebenfalls berücksichtigt werden, ob ergänzende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen (z. B. 30 km/h), verstärkte Verkehrskontrollen sowie weitere vorübergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen geeignet sind, um die Sicherheit auf dem Friedhofsgelände zu gewährleisten.
  5. Es ist darzustellen, wie durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die besondere Besucher*innengruppe des Friedhofs (Trauernde, Angehörige, Erholungssuchende) ihr Vorrecht auf die Nutzung des Friedhofs behält und nicht durch eine temporäre Verkehrsöffnung verdrängt oder eingeschränkt wird.
  6. Mit Abschluss der Bauarbeiten soll die temporäre Öffnung des Friedhofs für den allgemeinen Verkehr geprüft und der Bezirksversammlung ein Konzept zur schrittweisen Rückführung in den ursprünglichen Zustand vorgelegt werden.
  7. Über die Ergebnisse der Prüfung sowie die laufende Entwicklung soll dem Ausschuss für Mobilität regelmäßig berichtet werden.
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