21-0742

Tempo 30 zwischen Stadtteilschule und Johannes-Brahms-Gymnasium realisieren Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Die Straßen Bramfelder Dorfplatz, Heukoppel und Ellernreihe werden als stark frequentierter Schul-weg der Stadtteilschule Bramfeld (Bramfelder Dorfplatz 5) und des Johannes-Brahms-Gymnasium (Höhnkoppelort 24) genutzt. Zudem werden die Straßen als Einkaufsweg zwischen dem Nahversorgungsmarkt rund um den Bramfelder Marktplatz und der Wohngebiete nördlich und östlich begangen.

Vom Bundesgesetzgeber ist eine erleichterte Errichtung von Tempo 30-Zonen in genau solchen Straßen politisch gewollt.

Da neben den Schulen in dem besagten Bereich auch eine Senioren-Pflegepension (Mützendorpsteed 9) und eine Kindertagesstätte (Lohkoppel 15) liegen, deren anliegende Straßen ebenso sicherer gestaltet werden sollten, sollte die Streckenbezogene Temporeduzierung im gesamten Straßenzug zwischen der Bramfelder Chaussee und der Steilshooper Allee herrschen, auch um eine einheitlich geltende Geschwindigkeitsbegrenzung und somit eine Transparenz für den motorisierten Verkehr zu schaffen.

 

Eine solche Anordnung wurde bereits in der Sitzung des Regionalausschusses vom 24. Oktober 2019 unter Drucksache 21-0453 debattiert. Der Vertreter des zuständigen Polizeikommissariats führte zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass vor allem der Busverkehr mit einer Frequenz von acht Durchfahrten in der Stunde ein rechtliches Ausschlusskriterium darstellen würde. Aus diesem Grund wurde der Antrag im Ausschuss zurückgezogen.

 

Eine Änderung der entsprechenden Landesverordnung in der Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird debattiert, da gerade der Busverkehr ein wesentlicher Hinderungsgrund der bundespolitisch gewollten verstärkten Einrichtung von Tempo 30-Zonen entgegensteht.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

 

  1. die Einrichtung einer Streckenbezogenen Temporeduzierung auf dem Straßenzug Bramfelder Dorfplatz, Heukoppel, Ellernreihe zwischen Bramfelder Chaussee und Steilshooper Allee zu prüfen und falls möglich anzuordnen.
  2. im Falle einer negativen Prüfung zu Punkt 1 detailliert zu beschreiben, welche Punkte einer Anordnung entgegenstehen. Hierbei ist auch auf eine hypothetische Änderung der Landesverordnung einzugehen und darzulegen, ob sich die Rechtsauffassung in einem solchen Fall ändern würde.
  3. das Ergebnis der Prüfungen zu Punkt 1 und 2 dem Regionalausschuss Bramfeld / Steilshoop / Farmsen-Berne mitzuteilen.

 

Anhänge

keine Anlage/n