20-2716

Tempo-30-Zone Spechtort Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

Kinder sind besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer. Das gilt besondere im Bereich von starkbefahrenen Hauptverkehrsstraßen. Im unmittelbaren Nahbereich der Lemsahler Landstraße zwischen Eichelhäherkamp und Fiersbarg befinden sich Kindergärten und Schulen. Die Grundschule Lemsahl-Mellingstedt befindet sich im Redderbarg, im Tannenhof befinden sich zwei Kindertagesstätten und am 01.04.2016 hat die KITA Spechtort eröffnet. Fußläufig ist die Schule und sind die Kindertagesstätten von den Wohngebieten beidseitig der Lemsahler Landstraße nur durch das Queren dieser Hauptverkehrsstraße zu erreichen. Eine Anbindung besteht zudem mit Bussen des öffentlichen Nahverkehrs in beide Fahrtrichtung der Landstraße. Am Eichelhäherkamp und am Tannenhof besteht eine Ampelanlage. Am Fiersbarg kann die Landstraße an einem Zebrastreifen überquert werden. Die Lemsahler Landstraße ist in diesem Abschnitt geprägt von einem hochfrequentierten Durchgangsverkehr. Besonders in der vergangenen Zeit haben sich Unfälle mit Kinderbeteiligung im Bereich zwischen Eichelhäherkamp und Fiersbarg gehäuft. Dabei ist die Straßen- und Gehwegsituation im Spechtort Richtung WABE KITA und weitergehend  Im Kohlhof als gefährlich einzustufen. In der Straße Spechtort gibt es aktuell einen „Gehweg“, der eine Breite von ca. 50 cm aufweist. Vom Spechtort über Im Kohlhof Richtung Lemsahler Dorfstraße ist lediglich einseitig ein unbefestigter Trampelpfad von weniger als 50 cm vorhanden, der direkt am Bordstein verläuft. Größere Bäume schränken diese Gehwegbreite teils auf wenige Zentimeter ein.

Nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen[1], hierzu gehören insbesondere Gehwege, sollen diese folgender Grundausstattung entsprechen:

 

 

 

 


 

Ungeachtet der baulichen Möglichkeiten entspricht das Vorhandene teils noch nicht einmal dem erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Fußgänger und Straße.

In Anbetracht dieser gefährlichen Straßensituation ist es zwingend erforderlich zum Schutz der Fußgänger und im Besonderen der Kinder auf den Zuwegungen zu den Kindertagesstätten Tempo 30 Zonen einzurichten. Dieses gilt umso mehr vor dem Hintergrund der gesetzlichen Gehwegbenutzungspflicht von fahrradfahrenden Kindern. Gemäß  § 2 Abs. 5 StVO sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen. Sie müssen den Gehweg benutzen.

Unterstützt wird dieser Antrag durch die Ankündigung in der Pressemitteilung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vom 17.02.2016 .Danach ist vorgesehen die Eingriffsschwelle abzusenken, um eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor KITAs und Schulen auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraße zu ermöglichen.

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, im Straßenabschnitt im Spechtort zwischen Lemsahler Landstraße und Im Kohlhof bis zur Lemsahler Dorfstraße eine Tempo 30 Zonen einzurichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n