20-5361

Tempo 30 in der Nordmarkstraße durchsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5024.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, zu prüfen,

  1.                 ob weitere Parkstände auf der Fahrbahn ausgewiesen und markiert werden können.
  2.                 ob das Verbot für die Durchfahrt für Fahrzeuge größer 3,5 t angeordnet werden kann, wobei Anlieger auszunehmen wären.
  3.                 ob jeweils ein Schild „30“ pro Fahrtrichtung in Höhe der Einmündung Flensburger Straße aufgestellt werden kann.

 

Ferner regt der Kerngebietsausschuss eine Geschwindigkeitsmessung an einem oder mehreren Werktagen außerhalb der Schulferien an.

Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung aus dem Jahre 2016 mögen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 38:

Im Jahre 1984 wurde das Kerngebiet zwischen Walddörferstraße, Öhlmühlenweg und (einschließlich) der Nordmarkstraße als Tempo 30 Zone eingerichtet.

Dabei wurden Markierungen für Parkflächen aufgetragen und streckenweise das Gehwegparken weiterhin erlaubt.

 

In Tempo 30 Zonen ist das Parken am Fahrbahnrand grundsätzlich erlaubt. Markierte Parkstände schließen das Fahrbahnrandparken an anderen Stellen nicht aus, so dass auch jetzt schon außerhalb der Markierungen geparkt werden darf.

Weitere Markierungen sind aus Sicht des PK 382 somit nicht erforderlich.

 

Nach Auskunft der Wegeaufsicht liegen aus baulicher Sicht keine Gründe für eine Gewichtsbeschränkung vor, da die Nordmarkstraße für Fahrzeuge bis zu 40 t tragfähig ist.

 

Eine Auswertung der Verkehrsunfallzahlen der zurückliegenden fünf Jahre zeigt auf, dass es im genannten Zeitraum lediglich zu zwei Unfällen mit Kfz. über 3,5 t gekommen ist.

In beiden Fällen wurden Fahrzeuge im ruhenden Verkehr gestreift.

Ein Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,5 t zGG wird aus diesen Gründen vom PK 382 abgelehnt.

 

Die Nordmarkstraße ist Teil einer Tempo 30 Zone, welche  gemäß Verwaltungsvorschrift  (VwV) zur Straßenverkehrsordnung zu Beginn sowie am Ende mit VZ 274.1 StVO bzw. VZ 274.2 StVO gekennzeichnet ist.

Zusätzliche Kennzeichnungen zur Geschwindigkeit innerhalb der Zone, z.B. an der Einmündung Flensburger Straße/ Nordmarkstraße, stellen nach der VwV zur StVO eine unzulässige Doppelbeschilderung dar.

 

Zu den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessung: siehe Anlage.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

Zwei Anlagen: Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen 2016 und 2017