Tempo 30 in der Nordmarkstraße durch bauliche Maßnahmen umsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018 (Drs. 20-6065.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der zuständigen Fachbehörde und dem Bezirksamt wird empfohlen, zu prüfen,
Ferner regt der Kerngebietsausschuss weitere Geschwindigkeitsmessungen an einem oder mehreren Werktagen außerhalb der Schulferien an, um neues Datenmaterial zu erhalten.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat (PK) 38:
Vorbemerkung:
Im Jahre 1984 wurde das Kerngebiet zwischen Walddörferstraße, Öhlmühlenweg und (einschließlich) der Nordmarkstraße als Tempo 30 Zone eingerichtet.
Dabei wurden Markierungen für Parkflächen aufgetragen und streckenweise das Gehwegparken weiterhin erlaubt.
Die Punkte 1. und 3. liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes; hierzu erfolgt keine Stellungnahme.
In Tempo 30 Zonen ist das Parken grundsätzlichen am rechten Fahrbahnrand vorgesehen.
Markierte Parkstände schließen das Fahrbahnrandparken an anderen Stellen nicht aus, so dass auch jetzt schon außerhalb der Markierungen geparkt werden darf.
Weitere Markierungen sind nicht erforderlich.
Die Ergebnisse aktueller Geschwindigkeitsmessungen in den Zeiträumen 14.09. bis 27.09.2017 (VSG) und 05.07. bis 09.07.2018 (Temposys) bewegten sich im ortsüblichen Rahmen.
PK 38 wird nach Ende der Sommerferien erneut Messungen vornehmen.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
Das Bezirksamt nimmt die Maßnahme in den Maßnahmenspeicher auf, mit dem Ziel die Maßnahme ins Arbeitsprogramm 2020/2021 aufzunehmen. Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek wird im weiteren Verlauf über die Planungen informiert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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