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Tempo 30 in den Nachtstunden vorantreiben Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Berlin macht vor, wie es funktionieren kann: Auf mehr als 530 Straßenkilometern gilt in Berlin Tempo 30, zumindest zeitweise in den Nachtstunden. Um die 20 weitere Kilometer sollen bald hinzukommen. Unabhängig von Gefährdungsstellen, wie beispielsweise vor Schulen, gilt in Berlin auch auf zum Teil vierspurigen Hauptverkehrsstraßen in Gebieten mit hoher Anwohnerdichte ein Tempo-Limit von 30 km/h in den Nachtstunden. Im Januar 2016 hat das Verwaltungsgericht in Berlin einem Anwohner recht gegeben und Tempo 30 auf einem Abschnitt der teilweise sechsspurigen Berliner Allee in Berlin-Weißensee angeordnet. Der Bürger hatte auf die Einrichtung von Tempo 30 geklagt, da er sich durch Feinstaub und Lärm belästigt fühlte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass auch bei Tempo 30 ein stetiger Verkehrsfluss gewährleistet sei.

Ein Bericht zur "Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin“ (erstellt von der LK Argus GmbH) vom März 2013 belegt, dass die mittleren Geschwindigkeiten in Berlin nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant gesunken sind. Weiter wurde in der Evaluierung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen festgestellt, dass sich Tempo 30 positiv auf die Verkehrssicherheit, auf die Lärmbelästigungen der Anwohner und auch auf die gemessene Luftschadstoffbelastung ausgewirkt hat. Zudem wurde in keiner Untersuchung festgestellt, dass die Anordnung von Tempo 30 zu Verkehrsverlagerungen in andere Straßen geführt hätte.

 

Bereits im Mai 2013 brachte die Linksfraktion Wandsbek einen Antrag in die Bezirksversammlung Wandsbek ein mit der Forderung, Maßnahmen des Lärmaktionsplans des SPD-Senats auch in Wandsbek umzusetzen und die Einrichtung von Tempo 30 in den Nachtstunden zum Schutz der Anwohner zu prüfen. Der Antrag wurde mit Verweis auf ein Pilotprojekt in Harburg von SPD und Grünen abgelehnt. Drei Jahre später ist immer noch kein Fortschritt zu sehen. Die Anwohnerinnen und Anwohner an den von Lärm stark belasteten Straßen werden weiterhin unnötigem Lärm in den Nachtstunden ausgesetzt. 

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge daher beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

1. Die Bezirksversammlung bittet die zuständige Fachbehörde, die Einführung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22-6 Uhr auf den im Lärmaktionsplan genannten Straßen Wandsbeker Chaussee zwischen Ritterstraße und der S-Bahnbrücke Wandsbeker Chaussee, sowie Bramfelder Chaussee zwischen Haldesdorfer Straße und Bramfelder Straße zu prüfen.

 

2. Die Bezirksversammlung Wandsbek bekräftigt den Beschluss des WVA, einen Vertreter der zuständigen Fachbehörde in den Ausschuss zu laden und über die Möglichkeiten und konkreten Vorhaben von Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 kmh in den Nachtstunden auf Hauptverkehrsstraßen zu berichten. Zusätzlich möge ein Vertreter der an der "Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin“ beteiligt war, dazu geladen werden.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n