Tempo 30: Der Anspruch auf Gesundheits- und Umweltschutz muss gebührenfrei sein Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5144)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Lärmminderung und Luftreinhaltung im Verkehr sind wesentliche Ziele des Senats. Dies bringt auch der Koalitionsvertrag zum Ausdruck.
Der Senat hat daher eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg im Sommer beschlossen. Damit der NO2-Jahresmittelgrenzwert in Hamburg schnellstmöglich eingehalten wird, werden entsprechende Maßnahmen nunmehr initiiert.
Um eine Minderung der Lärmbelastung in Hamburg zu erreichen, wird der Senat zudem den bestehenden Lärmaktionsplan weiter umsetzen.
Insofern kommt der Senat seinen Verpflichtungen nach.
Hiervon unabhängig besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, Anträge auf konkrete straßenverkehrsbeschränkende Maßnahmen zu stellen. Diese können auch das Ziel verfolgen, die Belastung durch Luftschadstoffe und Lärm zu verbessern.
Eine Gebührenpflicht solcher Anträge wurde nach Prüfung durch die für diese Anträge zuständigen Behörden dem Grunde nach bejaht und die Antragsteller entsprechend informiert.
Ob und inwiefern ein Absehen von der Gebührenerhebung möglich ist und erfolgen sollte, wird zurzeit in der Hamburgischen Bürgerschaft beraten (vgl. Drs. 21/10225). Die parlamentarische Willensbildung hierzu dauert noch an.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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