21-0348

Teilbaumaßnahme der Veloroute 6 in Volksdorf Eingabe

Eingabe

Sachverhalt

 

Der Geschäftsstelle liegt eine ergänzende Stellungnahme vom 15.11.2019 vor.

 

Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor:

 

Guten Tag,

 

ich habe eine Eingabe an die Bezirksversammlung Wandsbek zur "Teilbaumaßnahme der Veloroute 6 in Volksdorf".

Es handelt sich um die Strecke der Veloroute 6 vom U Bahnhof Volksdorf über die Straße Uppenhof bis zum Kreisverkehr Eulenkrugstraße / Farmsener Landstraße): "Baumaßnahme Veloroute 6, Abschnitt W 21.3, PN 17-016, Teilbaumaßnahme Uppenhof".

 

Vorbemerkung nur zur Information:

Zu meiner Person: Ich bin im ADFC aktiv und wohne in Volksdorf.

Wir (ADFC Bezirk Wandsbek) haben nach der Verschickung der Planung Stellung bezogen und nun vom Ergebnis in der "Schlussverschickung" erfahren. Wir hatten in unserer Stellungnahme unter der Prämisse "zügiges und sicheres Radfahren auf Velorouten" einige Vorschläge eingebracht, die abgelehnt wurden oder mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" beantwortet wurden, was praktisch ebenfalls eine Ablehnung bedeutet.

 

Mein Anliegen / meine Fragen (unter der Prämisse "zügiges und sicheres Radfahren auf Velorouten"):

 

  1. Wir haben für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der Straße Uppenhof plädiert. In der Antwort heißt es: "Die Ausweitung der Tempo 30 Zone wird von der Politik nicht genscht".

Meine Frage: Wie ist die Argumentation "der Politik" hierfür? Im Uppenhof wird ohnehin typischerweise nicht mehr als T30 gefahren (im wesentlichen Parksuchverkehr).

Durchgangsverkehr fährt nicht durch den Uppenhof, sondern auf der Farmsener Landstraße / Kreisel / Eulenkrugstraße.

 

  1. Da Schrägparkstände für Radfahrende erhöhtes Risiko - und das bei zu erwartendem erhöhten Radverkehrsaufkommen - bedeuten, haben wir dafür plädiert, im Uppenhof Schräg- in Längsparkstände umzuwandeln und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antwort war "zur Kenntnis genommen".

Meine Frage: Ist - insbesondere für eine Veloroute" - das Argument der Verkehrssicherheit nicht ausreichend wesentlich für die vorgeschlagene Maßnahme mit resultierender beschränkter Verringerung von Parkplätzen (die Parkhäuser in Volksdorf könnten problemlos weitere Kfz aufnehmen)?

 

  1. Wir haben vorgeschlagen, die Anzahl der Fahrradbügel zu erhöhen, u.a. auch in der nördlichen Nebenfahrbahn der Claus-Ferck-Straße; die Sichtbeziehung ist hier an der Ausfahrt von der Nebenfahrbahn deutlich eingeschränkt. Wir haben deshalb vorgeschlagen, (nur) den westlichsten Stellpatz durch eine Gruppe von Fahrradbügeln zu ersetzen. Auch hier die ablehnende Antwort: "zur Kenntnis genommen".

Meine Frage: Ist das Argument "Sicherheit" nicht ausreichend, um einen einzelnen Parkstand aufzulösen?

 

  1. Beengte Platzverhältnisse im Segment der Eulenkrugstraße zwischen Uppenhof und Kreisverkehr: Für dieses kurze Stück haben wir vorgeschlagen: Tempo 30 und Mischverkehr. Unser Argument: die Kombination von Mindestmaßen für Radspuren (hier: Schutzstreifen auf der südlichen Seite von 1,75m incl. Asphaltrinne) und Fahrspuren hat sich als gefährlich erwiesen. Auch dieser Vorschlag zur Erhöhung der Sicherheit wurde abgelehnt.

Meine Frage: Warum kann für dieses kurze Stück nicht Tempo 30 vorgesehen werden, um die Verkehrssicherheit auf der Veloroute zu erhöhen?

 

r eine Beantwortung der Fragen (mit Priorität auf Fragen 1 und 2) wäre ich Ihnen dankbar.

 

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