Teilbaumaßnahme der Veloroute 6 in Volksdorf Eingabe
Der Geschäftsstelle liegt eine ergänzende Stellungnahme vom 15.11.2019 vor.
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor:
Guten Tag,
ich habe eine Eingabe an die Bezirksversammlung Wandsbek zur "Teilbaumaßnahme der Veloroute 6 in Volksdorf".
Es handelt sich um die Strecke der Veloroute 6 vom U Bahnhof Volksdorf über die Straße Uppenhof bis zum Kreisverkehr Eulenkrugstraße / Farmsener Landstraße): "Baumaßnahme Veloroute 6, Abschnitt W 21.3, PN 17-016, Teilbaumaßnahme Uppenhof".
Vorbemerkung nur zur Information:
Zu meiner Person: Ich bin im ADFC aktiv und wohne in Volksdorf.
Wir (ADFC Bezirk Wandsbek) haben nach der Verschickung der Planung Stellung bezogen und nun vom Ergebnis in der "Schlussverschickung" erfahren. Wir hatten in unserer Stellungnahme unter der Prämisse "zügiges und sicheres Radfahren auf Velorouten" einige Vorschläge eingebracht, die abgelehnt wurden oder mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" beantwortet wurden, was praktisch ebenfalls eine Ablehnung bedeutet.
Mein Anliegen / meine Fragen (unter der Prämisse "zügiges und sicheres Radfahren auf Velorouten"):
Meine Frage: Wie ist die Argumentation "der Politik" hierfür? Im Uppenhof wird ohnehin typischerweise nicht mehr als T30 gefahren (im wesentlichen Parksuchverkehr).
Durchgangsverkehr fährt nicht durch den Uppenhof, sondern auf der Farmsener Landstraße / Kreisel / Eulenkrugstraße.
Meine Frage: Ist - insbesondere für eine Veloroute" - das Argument der Verkehrssicherheit nicht ausreichend wesentlich für die vorgeschlagene Maßnahme mit resultierender beschränkter Verringerung von Parkplätzen (die Parkhäuser in Volksdorf könnten problemlos weitere Kfz aufnehmen)?
Meine Frage: Ist das Argument "Sicherheit" nicht ausreichend, um einen einzelnen Parkstand aufzulösen?
Meine Frage: Warum kann für dieses kurze Stück nicht Tempo 30 vorgesehen werden, um die Verkehrssicherheit auf der Veloroute zu erhöhen?
Für eine Beantwortung der Fragen (mit Priorität auf Fragen 1 und 2) wäre ich Ihnen dankbar.
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