Teilbaumaßnahme: Ausbau der Haldesdorfer Straße, zw. Werner-Otto-Str. bis Steilshooper Allee Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2091)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen werden anlässlich des Ausbaus der Haldesdorfer Straße zwischen
Werner-Otto-Str. bis Steilshooper Allee um Prüfung gebeten, ob der LSBG auf sein Andienrecht
verzichten kann, sodass im Zuge dieser Baumaßnahme auch der Knotenpunkt Haldesdorfer
Straße/Werner-Otto-Straße möglichst vor Beginn der Baumaßnahme der U-Bahnlinie 5 umgebaut werden kann.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bestätigt, dass der im Beschluss 21-2091 angesprochene Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag der BVM für den Knotenpunkt Haldesdorfer Straße/Werner-Otto-Straße zuständig wäre. Vorausgesetzt der Beschluss zielt drauf, dass das Bezirksamt Wandsbek anstelle der BVM die genannte Kreuzung umplanen und umbauen möge, erklärt die BVM sie wäre bereit, auf ihr Andienrecht zu verzichten. Die Verzichtserklärung selbst bedürfte dann noch eines formalen Akts; die Planungsziele sind vorher festzulegen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n