21-3550

Teilbaumaßnahme: Ausbau der Haldesdorfer Straße, zw. Werner-Otto-Str. bis Steilshooper Allee Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2091)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.09.2021
26.08.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Stellen werden anlässlich des Ausbaus der Haldesdorfer Straße zwischen

Werner-Otto-Str. bis Steilshooper Allee um Prüfung gebeten, ob der LSBG auf sein Andienrecht

verzichten kann, sodass im Zuge dieser Baumaßnahme auch der Knotenpunkt Haldesdorfer

Straße/Werner-Otto-Straße möglichst vor Beginn der Baumaßnahme der U-Bahnlinie 5 umgebaut werden kann.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bestätigt, dass der im Beschluss 21-2091 angesprochene Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag der BVM für den Knotenpunkt Haldesdorfer Straße/Werner-Otto-Straße zuständig wäre. Vorausgesetzt der Beschluss zielt drauf, dass das Bezirksamt Wandsbek anstelle der BVM die genannte Kreuzung umplanen und umbauen möge, erklärt die BVM sie wäre bereit, auf ihr Andienrecht zu verzichten. Die Verzichtserklärung selbst bedürfte dann noch eines formalen Akts; die Planungsziele sind vorher festzulegen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n