20-7359

Tarifabschluss auch für Zuwendungen anerkennen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 20-7333 stellt die CDU-Fraktion den folgenden Beschlussvorschlag zurAbstimmung:

 

„Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, ihre Rahmenzuweisungen an die Bezirke um die Kostensteigerungen bei den Personalkosten von 3,2 % in 2019 und nochmals 3,2 % in 2020 aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder strukturell zu erhöhen, um so Angebotskürzungen und Einrichtungsschließungen zu vermeiden.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den anderen Bezirken beim Senat eine grundsätzliche Vereinbarung zu treffen, die eine generelle Anerkennung der Tariferhöhungen auch für Zuwendungsempfänger und eine Verstärkung der Rahmenzuweisungen um die jeweiligen Abschlüsse vorsieht.“

 

Die Fraktionen von SPD und Grünen stellen hierzu ein alternatives Petitum zur Abstimmung.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Mehrkosten aus den Tarifabschlüssen für den Personalkörper der Verwaltung sowie der durch das Bezirksamt beauftragten Körperschaften/ Zusammenschlüsse in freien Trägerschaft (z.B. Stadtteilkulturzentren und Jugendhilfeträger) zeitnah zu berechnen oder abzuschätzen und die sich hieraus ergebenen Mehrbedarfe für das Bezirksamt an die zuständigen Fachbehörden zu melden.

 

  1. Über die Ergebnisse und Zwischenschritte sind der Ausschuss für Finanzen und Kultur, sowie der Jugendhilfeausschuss zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, diese Ausschüsse mindestens einmal jährlich über die Personalkostenentwicklung und Mehrbedarfe zu informieren.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, ihre Rahmenzuweisungen an die Bezirke zeitnah mindestens um die Kostensteigerungen bei den Personalkosten von 3,2 % in 2019 und nochmals 3,2 % in 2020 aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder strukturell zu erhöhen, um so Angebotskürzungen und Einrichtungsschließungen zu vermeiden. Es soll zudem sichergestellt werden, dass die Bezirke ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus § 74 Abs. 5 SGB VIII auch in Zukunft weiterhin nachkommen können.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, gemeinsam mit den anderen Bezirken beim Senat eine grundsätzliche Vereinbarung zu treffen, die Mehrbedarfe der Bezirke durch Tarifsteigerungen regelhaft, regelmäßig und zeitnah durch entsprechende Steigerungsraten in den betroffenen Rahmenzuweisung abzubilden. Hierbei sollen im Ergebnis keine Unterschiede zwischen den Verfahren für die Personalkörpern der Stadt und bei freien Trägern gemacht werden.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n

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