Tarifabschluss auch für Zuwendungen anerkennen Debattenantrag der CDU-Fraktion
Die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Bundesländern über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sind nach einigen Verhandlungsrunden zu einem Ende gekommen. Im Ergebnis bekommen die Angestellten der Länder über 33 Monate 8 % mehr Gehalt, mindestens 240 Euro. Die Gewerkschaftsvertrete lobten den Abschluss als bestes Ergebnis seit Jahren, so könne man die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig verbessern. Schon in 2019 sollen die Gehälter um 3,2 % ansteigen.
Hamburg und insbesondere die Bezirke beauftragen für viele ihrer Leistungen private Träger. Es gibt inzwischen viel mehr Einrichtungen in freier Trägerschaft als in kommunaler Hand. Was nun also für die Mitarbeiter der Bezirke und der Stadt an Gehaltserhöhung gezahlt werden wird, muss sich auch auf die Zuwendungen für die Personalkosten der Träger erstrecken. Eine ungleiche Bezahlung für die gleiche Leistung – wenn sie rechtlich haltbar wäre - würde zu noch mehr Frust bei den Trägern und der Rückgabe von Einrichtungen führen, wie wir es z.B. aus der Jugendhilfe in den vergangenen Jahren ohnehin erlebt haben.
Wenn aber alle Träger höhere Personalkosten geltend machen können und erstattet bekommen, müssen zugleich die Rahmenzuweisungen der Bezirke um den entsprechenden Betrag angehoben werden, ansonsten sind erhebliche Schließungen und Angebotskürzungen die Folge.
Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, ihre Rahmenzuweisungen an die Bezirke um die Kostensteigerungen bei den Personalkosten von 3,2 % in 2019 und nochmals 3,2 % in 2020 aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder strukturell zu erhöhen, um so Angebotskürzungen und Einrichtungsschließungen zu vermeiden.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den anderen Bezirken beim Senat eine grundsätzliche Vereinbarung zu treffen, die eine generelle Anerkennung der Tariferhöhungen auch für Zuwendungsempfänger und eine Verstärkung der Rahmenzuweisungen um die jeweiligen Abschlüsse vorsieht.
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