Tarifabschluss auch für Zuwendungen anerkennen Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.04.2019 (Drs. 20-7359)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:
Die Verwaltung sieht davon ab, die Mehrkosten zu berechnen. Personalkosten nach TV-L sind immer personenabhängig und bilden auch Erfahrungsstufen ab. Veränderungen in den Erfahrungsstufen und Fluktuationen werden unterjährig nicht per Änderungsbescheid aktualisiert. Daher liefert die Verwaltung eine qualifizierte Schätzung:
RZ Offene Kinder- und Jugendarbeit
Zuwendungssumme in 2019 |
4.804.205,00 € |
Davon Personalkosten |
3.529.692,08 € |
Tarifsteigerung um 3,2 % |
112.950,15 € |
zzgl. Geschätzter Stufensprünge |
40.000,00 € |
Mehrkosten in 2019: |
152.950,15 € |
| |
Zuwendungssumme in 2020 (Zuwendung 2019 + Mehrkosten) |
4.957.155,15 € |
Davon Personalkosten (Personalkosten 2019 + Mehrkosten) |
3.682.642,23 € |
Tarifsteigerung um 3,2 % |
117.844,55 € |
zzgl. Geschätzter Stufensprünge |
40.000,00 € |
Mehrkosten in 2020: |
157.844,55 € |
RZ Familienförderung
Zuwendungssumme in 2019 |
800.266,00 € |
Davon Personalkosten |
577.105,01 € |
Tarifsteigerung um 3,2 % |
18.467,36 € |
zzgl. Geschätzter Stufensprünge |
20.000,00 € |
Mehrkosten in 2019: |
38.467,36 € |
| |
Zuwendungssumme in 2020 (Zuwendung 2019 + Mehrkosten) |
838.733,36 € |
Davon Personalkosten (Personalkosten 2019 + Mehrkosten) |
615.572,37 € |
Tarifsteigerung um 3,2 % |
19.698,32 € |
zzgl. Geschätzter Stufensprünge |
20.000,00 € |
Mehrkosten in 2020: |
39.698,32 € |
Stellungnahme der Finanzbehörde (FB) zu 3. und 4.:
Der Senat hat mit dem Beschluss über den Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 die grundsätzliche Annahme verbunden, dass in der Haushaltsveranschlagung die Tarif- und Besoldungsanpassungen 2019 ff. für das Personal der Bezirksverwaltung in den jeweiligen Einzelplänen berücksichtigt wurden und darüber hinaus im Haushaltsvollzug auftretende Mehrbedarfe im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des zur Verfügung stehenden Ermächtigungsrahmen der Bezirksämter aufgefangen werden. Dies bezieht sich auch auf entsprechende Bedarfe bzw. Mehrbedarfe von Zuwendungsempfängern, insbesondere wenn diese nicht der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) angehören.
Die Fachbehörden sind mit den Bezirksämtern regelmäßig zur Angemessenheit der Rahmenzuweisungen im Gespräch.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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