21-0113

Tarifabschluss auch für Zuwendungen anerkennen Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.04.2019 (Drs. 20-7359)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Mehrkosten aus den Tarifabschlüssen für durch das Bezirksamt beauftragten Körperschaften/ Zusammenschlüsse in freien Trägerschaft (z.B. Stadtteilkulturzentren und Jugendhilfeträger) zeitnah zu berechnen oder abzuschätzen und die sich hieraus ergebenen Mehrbedarfe für das Bezirksamt an die zuständigen Fachbehörden zu melden.
  2. Über die Ergebnisse und Zwischenschritte sind der Ausschuss für Finanzen und Kultur, die zuständigen Fachausschüsse und der Jugendhilfeausschuss zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, diese Ausschüsse mindestens einmal jährlich über die Personalkostenentwicklung und Mehrbedarfe zu informieren.
  3. Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, ihre Rahmenzuweisungen an die Bezirke zeitnah mindestens um die Kostensteigerungen bei den Personalkosten von 3,2 % in 2019 und nochmals 3,2 % in 2020 aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder strukturell zu erhöhen, um so Angebotskürzungen und Einrichtungsschließungen zu vermeiden. Es soll zudem sichergestellt werden, dass die Bezirke ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus § 74 Abs. 5 SGB VIII auch in Zukunft weiterhin nachkommen können.
  4. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, gemeinsam mit den anderen Bezirken beim Senat eine grundsätzliche Vereinbarung zu treffen, die Mehrbedarfe der Bezirke durch Tarifsteigerungen regelhaft, regelmäßig und zeitnah durch entsprechende Steigerungsraten in den betroffenen Rahmenzuweisungen abzubilden. Hierbei sollen im Ergebnis keine Unterschiede zwischen den Verfahren für die Personalkörper der Stadt und bei freien Trägern gemacht werden.

 

 

 

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Die Verwaltung sieht davon ab, die Mehrkosten zu berechnen. Personalkosten nach TV-L sind immer personenabhängig und bilden auch Erfahrungsstufen ab. Veränderungen in den Erfahrungsstufen und Fluktuationen werden unterjährig nicht per Änderungsbescheid aktualisiert. Daher liefert die Verwaltung eine qualifizierte Schätzung:

 

 

RZ Offene Kinder- und Jugendarbeit

Zuwendungssumme in 2019   

 4.804.205,00 €   

 Davon Personalkosten 

 3.529.692,08 €   

 Tarifsteigerung um 3,2 %

 112.950,15 €  

 zzgl. Geschätzter Stufensprünge

 40.000,00 €  

Mehrkosten in 2019:    

 152.950,15 €  

 

Zuwendungssumme in 2020

(Zuwendung 2019 + Mehrkosten)

 4.957.155,15 €  

 Davon Personalkosten 

(Personalkosten 2019 + Mehrkosten)

 3.682.642,23 € 

 Tarifsteigerung um 3,2 %

 117.844,55 €

 zzgl. Geschätzter Stufensprünge

 40.000,00 €

Mehrkosten in 2020:

 157.844,55 €  

 

 

RZ Familienförderung

Zuwendungssumme in 2019   

 800.266,00 €

 Davon Personalkosten 

 577.105,01 €

 Tarifsteigerung um 3,2 % 

 18.467,36 €

 zzgl. Geschätzter Stufensprünge 

 20.000,00 €

Mehrkosten in 2019:   

 38.467,36 €  

 

Zuwendungssumme in 2020

(Zuwendung 2019 + Mehrkosten)

 838.733,36 €  

 Davon Personalkosten

(Personalkosten 2019 + Mehrkosten)

 615.572,37 €  

 Tarifsteigerung um 3,2 % 

 19.698,32 €

 zzgl. Geschätzter Stufensprünge 

 20.000,00 €

Mehrkosten in 2020: 

 39.698,32 €

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB) zu 3. und 4.:

Der Senat hat mit dem Beschluss über den Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 die grundsätzliche Annahme verbunden, dass in der Haushaltsveranschlagung die Tarif- und Besoldungsanpassungen 2019 ff. für das Personal der Bezirksverwaltung in den jeweiligen Einzelplänen berücksichtigt wurden und darüber hinaus im Haushaltsvollzug auftretende Mehrbedarfe im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des zur Verfügung stehenden Ermächtigungsrahmen der Bezirksämter aufgefangen werden. Dies bezieht sich auch auf entsprechende Bedarfe bzw. Mehrbedarfe von Zuwendungsempfängern, insbesondere wenn diese nicht der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) angehören.

 

Die Fachbehörden sind mit den Bezirksämtern regelmäßig zur Angemessenheit der Rahmenzuweisungen im Gespräch.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n