20-6580

Tagsüber Parkverbot auf der Fahrbahn im Teilstück des Ölmühlenweges zwischen Willöperstraße und Walddörferstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.09.2018 (Drs. 20-6318.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung möge für das Teilstück des Ölmühlenweges zwischen Willöperstraße und Walddörferstraße

1) die Verkehrssituation überprüfen.

2) prüfen, ob ein Parkverbot auf der Fahrbahn tagsüber ausgewiesen werden kann.

3) zeitnah im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Bericht erstatten.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 38 (PK 38):

An der bezeichneten Örtlichkeit ist das Parken gestattet, da hier eine Restfahrbahnbreite von mehr als drei Metern zur Verfügung steht. Gemäß § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Eine Auswertung der Verkehrsunfalllage ergibt keine Auffälligkeiten, die im Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen in Verbindung gebracht werden können. Im Zeitraum 2015 – 2017 haben sich in diesem Teilstück insgesamt fünf Verkehrsunfälle aufgrund eines unachtsamen Fahrstreifenwechsels ereignet, darunter zwei Verkehrsunfälle auf dem Linksabbiegefahrstreifen.

Aus diesem Grund sind Reglementierungen hier nicht erforderlich und bei strenger Anlegung des durch § 45 (9) StVO gegebenen Rahmens auch rechtlich nicht möglich.

Das aufgrund eines rechtmäßigen Parkvorganges erforderliche Wechseln des Fahrstreifens stellt demnach keine Behinderung dar, sondern ist ein typischer Vorgang im Verkehrsablauf.

Die Flüssigkeit des Verkehrs ist nach hiesiger Einschätzung durch parkende Fahrzeuge im Ölmühlenweg nicht beeinträchtigt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.