Tag der Pflege auch für Angehörige: Die Lage der Menschen in Wandsbek verbessern, die ihre Kinder zu Hause pflegen Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Am 12. Mai ist internationaler Tag der Pflege. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist dieser Tag den rund 28 Millionen Menschen gewidmet, die derzeit weltweit in Pflegeberufen arbeiten.
Die Situation der in der Pflege Beschäftigten hat sich auch in Deutschland trotz wohlfeiler Ankündigungen, Applaus und guter Worte nicht grundlegend verbessert.
Wir unterstützen die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen, mehr Personal und angemessenen Gehalt!
Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass der größte Pflegedienst der Nation die Gruppe der pflegenden Angehörigen ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt auf seiner Homepage:
„In Deutschland lebten Ende 2019 rund 4,1 Millionen Menschen, die pflegebedürftig waren. Vier von fünf Pflegebedürftigen (80 Prozent beziehungsweise 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 2,33 Millionen überwiegend von Angehörigen gepflegt. Und von den 4,8 Millionen Menschen, die zu Hause jemanden pflegen, sind etwa 2,5 Millionen erwerbstätig. Über 70 Prozent davon sind Frauen.“
Um die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen, wurden 2009 in Hamburg die sogenannten Pflegestützpunkte eingerichtet. Über deren Arbeit wurde bereits im Ausschuss für Soziales auf Initiative der Linksfraktion diskutiert.
Innerhalb der Gruppe der pflegenden Angehörigen gibt es jedoch einen besonderen Beratungsbedarf für Angehörige mit pflegebedürftigen Kindern. Für sie dient der im Bezirk Hamburg-Nord ansässige bezirksübergreifenden Pflegestützpunkt mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche als Anlaufstelle.
Laut Eigenauskunft bietet der dieser bezirksübergreifende Pflegestützpunkt
Wie werden die Beratungsangebote angenommen? Wie ist der Bedarf? Wie funktioniert die Koordination gerade mit anderen Leistungsträgern? Wie ist die Sicht der Betroffenen? Es gibt viele Fragen, die wir gerne besprechen würden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
keine Anlage/n