Supervision / Coaching in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit / Familienförderung - Beschlussantrag der VertreterInnen der freien Träger im JHA Wandsbek
Die offene Kinder und Jugendarbeit / die Einrichtungen der Familienförderung leisten mit ihren vielfältigen und niedrigschwelligen Angeboten einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Mit der Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII sind sie einen wichtigen Baustein zum Kinderschutz und stehen mit unter der Überschrift „Hamburg schützt seine Kinder“.
Die Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit / der Familienförderung arbeiten regelhaft an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in ihren Einrichtungen.
Als ein wichtiges Qualitätskriterium gilt dabei auch die Supervision / Coaching.
Supervision oder Coaching dient der Reflexion sowie Überprüfung der eigenen Arbeit und begleitet Teams und Einzelpersonen in Entwicklungsphasen. Es ist daher ein bedeutendes Instrument zur weiteren Professionalisierung der Arbeit und ist als Qualitätsstandard anerkannt. In anderen Bereichen der Jugend- und Familienhilfe ist sie ein verpflichtendes Qualitätskriterium.
Die für Supervision / Coaching nötigen zusätzlichen finanziellen Mittel übersteigen jedoch die Ressourcen der jährlichen Zuwendung für die Einrichtungen und Projekte, die hierfür notwendigen Mittel müssten zusätzlich in den Zuwendungen bereitgestellt werden.
Hierfür ist eine Erhöhung der Rahmenzuweisungen notwendig.
Der JHA Wandsbek unterstützt die fachliche Weiterentwicklung der Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit und Familienförderung.
Der JHA bittet die Fachbehörde um Einstellung von zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von jährlich 50.000 € in die Rahmenzuweisungen OKJA / Famfö für Supervision / Coaching einzustellen.
Die für Supervision und Coaching vorgesehenen Mittel werden nach Antragstellung vom JHA vergeben und sind für diese reserviert.
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