20-3546

Suchtpräventionsprojekt im Roten Salon

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Suchtpräventionsprojekt ist ein Musikprojekt der Ev.-luth. Kirchengemeinde Farmsen Berne und befindet sich in den Räumlichkeiten des Kirchenprojektes „Roter Salon“. Das Projekt bietet im Schwerpunkt zweimal die Woche Einzelunterricht durch Honorarkräfte an. Hierbei ist es nach Darstellung des Trägers das Ziel, dass durch die Auseinandersetzung mit Musik der Konsum von Suchtmitteln vorgebeugt wird. So verpflichten sich die Jugendlichen drogenfrei zu erscheinen und für die Zeit ihres Aufenthaltes keine Drogen zu nehmen. Neben der Schaffung eines drogen- und alkoholfreien Raums soll zudem ein bewusster und aufgeklärter Umgang mit Drogen erlernt werden. Dieses geschieht im direkten Kontakt zwischen Schüler und Lehrer.

 

Aus Sicht der Verwaltung erfüllt das Projekt nicht die Kriterien zur Förderung der Offenen Kinder und Jugendarbeit. Die Ausrichtung und Umsetzung des Projektes wird der aktuellen Globalrichtlinie GR J1/16 vom 23.02.2016 und den Qualitätskriterien für suchtpräventive Maßnahmen (Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.) nicht gerecht.

Die für die Suchtprävention notwendige zielorientierte und zielgruppenspezifische Ausrichtung ist durch die bestehende Angebotsform nicht erkennbar. So wird unter anderem durch den primär präventiven Ansatz das suchtmittelerfahrene Klientel aus dem Sozialraum nicht erreicht. Der geschlossene Charakter von Einzelunterricht erfüllt neben der eingeschränkten Zugangsmöglichkeit, nicht die Arbeitsprinzipien der offenen Kinder und Jugendarbeit.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Zuwendung für das Projekt mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten und in Höhe von einer halben Jahresfördersumme bis zum 30.06.2017 zu gewähren.

Da das Kirchenprojekt „Roter Salon“ von dieser Regelung unberührt bleibt, ist davon auszugehen, dass die kirchliche Jugendarbeit vor Ort weitergeführt wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

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