Sturmschäden in Wandsbek Kleine Anfrage vom 01.03.2022
Grundeigentümer sind verpflichtet für einen Baum auf ihrem Grundstück die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen, d.h. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.
Ein Baumeigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nach, wenn er seine Bäume einer regelmäßigen Kontrolle unterzieht. Hierfür genügen Regelkontrollen in Form von Sichtkontrollen durch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahmen vom Boden aus.
Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist dann anzunehmen, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine konkrete Gefahr durch den Baum hinweisen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Wenn ja, in welcher Anzahl?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
Wenn ja, in welcher Anzahl und in welcher Höhe der Forderungen?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
Wenn ja, in welcher Anzahl und in welcher Höhe der Forderungen?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben
Wenn ja, wie hoch war die Anzahl der Verfahren und das Volumen mit dem die FHH den Antragstellern per Beschluss entsprechen musste?
Bitte für 2020, 2021 und 2022 angeben.
keine Anlage/n
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