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Straßenzug Krausestraße-Mühlenstraße-Brauhausstraße-Hammer Straße Eingabe Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

-          Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27.04.2017 zur Kenntnis genommen, schließt sich der Stellungnahme jedoch nicht an, sondern fungiert hier als Mittler und leitet die Stellungnahme daher weiter an den Petenten. 

-          Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überweist die Stellungnahme zur Kenntnisnahme an den Regionalausschuss Kerngebiet.

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 eine Eingabe zum o.g. Thema vertagt und zugleich die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation um Stellungnahme zu den Einlassungen der Eingabe gebeten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Der Straßenzug „Krausestraße – Mühlenstraße – Brauhausstraße – Hammer Straße“ soll von der Bramfelder Straße bis zur Pappelallee überplant und umgebaut werden. In der Krausestraße sind derzeit keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Die Radfahrerinnen und Radfahrer fahren im Mischverkehr oder häufig auf dem 1,50 m schmalen Gehweg, der zudem teilweise durch parkende Fahrzeuge eingeengt wird. Hierdurch gibt es viele Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie parkenden Autos.

Im weiteren Planungsbereich befinden sich Radverkehrsanlagen, die in einem baulich verbesserungswürdigen und zu schmalen Zustand sind. Des Weiteren stellt die unechte Vierspurigkeit in der Krausestraße ein Verkehrssicherheitsproblem dar. Die Fahrbahn und die Gehwege befinden sich abschnittsweise in einem schlechten Zustand.

 

Ziel der Planung ist es u.a., die unechte Vierspurigkeit der Krausestraße aufzuheben und eine regelgerechte Radverkehrsführung im gesamten Straßenzug herzustellen.

 

Mit der Entwurfsplanung wurden unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Varianten zu den Radverkehrsanlagen erarbeitet. Als Führungsformen für den Radverkehr sind gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Herausgeber: Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, Köln) an zwei- bzw. vier-spurigen Hauptverkehrsstraßen (Belastungsbereich III/VI) Radfahrstreifen, Radwege oder gemeinsame Geh- und Radwege vorzusehen.

 

Es wurden drei Varianten u.a. mit Radfahrstreifen, eine mit Radwegen und eine Kombination aus Radweg und Radfahrstreifen entwickelt und entsprechend überprüft. Als optimale Variante wurde eine einheitliche Radverkehrsführung in Form von Radfahrstreifen gewählt.

Bei dieser Variante entfallen die wenigsten Bäume und Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Darüber hinaus müssen die geringsten Flächen von privaten Eigentümern erworben werden.

 

Im gesamten Straßenzug sollen auf beiden Straßenseiten regelkonforme Radfahrstreifen entsprechend errichtet werden, die u.a. auch vom Stadtentwicklungsausschuss Hamburg-Nord (Drucksache XX-3154, 09/2013) empfohlen wurden.

 

Gemäß vieler Untersuchungen und Erfahrungen von Fachleuten stellt der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen die sicherste Führung für Radfahrer dar. Wird der Radverkehr direkt neben dem Kraftfahrzeugverkehr (Kfz-Verkehr) geführt, ist eine direkte Sichtbeziehung hergestellt. Die erwähnten tödlichen Unfälle wurden durch rechtsabbiegende Kfz im Konflikt mit geradeausfahrenden Radfahrerinnen und Radfahrern auf Radwegen verursacht. Hier befinden sich die Radfahrenden in einem toten Winkel des Autofahrers. Diese Gefahrensituation ist bei einem Radfahrstreifen bereinigt.

 

Zusätzlich zur erhöhten Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrern wird auch die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich verbessert. Hier wird der bisherige Konflikt mit den Radfahrerinnen und Radfahrern, die sich die Nebenflächen mit den Fußgängerinnen und Fußgängern teilten, beseitigt. Durch die Neuaufteilung der Verkehrsflächen können zudem in vielen Bereichen barrierefreie Verkehrsanlagen umgesetzt werden.

 

Das in der Eingabe zitierte Regelwerk, die PLAST 9, ist eine Planungsempfehlung für Stadtstraßen aus dem Jahr 2000. In der PLAST – Fortschreibung aus dem Jahr 2011 wird bereits auf ein aktuelleres Regelwerk, die ERA 2010, die ebenfalls in der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) als Verordnung benannt wird, hingewiesen. Dort wird nicht mehr unterschieden zwischen Radwegen auf den Nebenflächen und Radfahrstreifen. Beide Führungsformen sind separate, vom KFZ–Verkehr getrennte Radverkehrsanlagen und anwendbar in denselben Verkehrsbelastungsbereichen. (siehe ERA 2010, 2.2.3) Die erwähnte Mindestbreite von 1,85 m wird hier eingehalten.

 

Die verschickte Planung soll daher entsprechend umgesetzt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n 

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