21-0507

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Eulenkrugstraße/Uppenhof - Veloroute 6 Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (21-0306)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Regionalausschuss bittet die untere Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem LSBG, eine Anordnung, die sich auf die Veloroute 6 bezieht, zunächst mit den Planungen für die Veloroute abzustimmen und dem Regionalausschuss mitzuteilen.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 35 (PK 35) nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Einmündung Uppenhof/ Eulenkrugstraße ist eine Unfallhäufungsstelle. Ursächlich für diese Kategorisierung ist eine Häufung von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) Rz. 1 zu § 44 StVO haben Straßenverkehrsbehörden (PK 35), Straßenbaubehörden (Bezirksamt) und Polizei (PK 35) eng zusammenzuarbeiten um Unfallhäufungsstellen zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.

 

PK 35 hatte im Zuge der Planung der Veloroute 6 über die fragliche Einmündung angeregt, diese entsprechend dem in der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung enthaltenen Lageplan umzubauen. U. a. soll der Querschnitt der Einmündung am Uppenhof so verschmälert werden, dass sich dort nur noch ein Pkw vor der Haltelinie zur Eulenkrugstrasse aufstellen kann. Aktuell können dort zwei Fahrzeuge nebeneinander stehen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrzeugführern und Radfahrern führt.

Zur sicheren Querung der Eulenkrugstrasse soll dort zudem eine Sprunginsel installiert werden.

 

Das Ziel der Unfallhäufungsstellenbekämpfung wird in der Anordnung auch durch folgende For-mulierung deutlich: „Dieser Einmündungsbereich ist auch aufgrund div. Radfahrunfälle ein Un-fallschwerpunkt. Ziel dieser Maßnahme ist es auch, eine sichere Querung für Radfahrer zu schaffen.“

 

Im Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme Veloroute 6, Abschnitt W 21.3 vom 27.07.2019 ist unter Ziff. 1.4 der Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek aufgeführt, wonach diese die Sprunginsel an der Einmündung des Uppenhofs in die Eulenkrugstrasse befürwortet und das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bittet, „diese aufgrund der Unfallschwerpunkte anderweitig herzustellen, sofern sie nicht kurzfristig im Rahmen der Ertüchtigung der Veloroute realisiert werden sollte.“

 

Der Umbau dieses Knotens soll unabhängig von der Planung und dem späteren Verlauf der Ve-loroute 6 erfolgen. Mit dieser straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird nicht die Führung der Veloroute festgelegt.

 

PK 35 wird die fragliche Anordnung daher nicht zurück nehmen oder ändern.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

Keine Anlage/n