21-6366

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung - Buchenkamp II Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1090)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.03.2023
02.02.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die Polizei, zum vorhandenen Radweg nach Ablauf eines Jahres

eine Auswertung zur dann aktuellen Situation im Regionalausschuss Walddörfer vorzustellen.

Die Baumaßnahme soll in der Zeit in der bezirklichen Prioritätenliste nicht vorrücken.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zur o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Anmerkung zur Thematik:

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 ordnete am 07.06.2018 in der Straße Buchenkamp zwi-schen der Eulenkrugstraße und dem Moorbekring eine Tempo-30-Zone an. Im Zuge dieser An-ordnung wurde die Servicelösung im gesamten Verlauf der Straße zwischen dem U- Bahnhof Buchenkamp und der Eulenkrugstrasse weggeordnet.

PK 35 PK 35 empfahl dem Straßenbaulastträger/ Bezirksamt Wandsbek, im Sinne einer sicheren Verkehrsführung den zwischen der nördlichen Einmündung des Tunnkoppelring und dem U-Bahnhof Buchenkamp vorhandenen baulichen Radweg schnellstmöglich zurückzubauen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

 

Im Verlauf des gesamten Jahres 2020 ereigneten sich im Verlauf des fraglichen Radwegs erfreulicherweise keine polizeilich registrierten Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung.

Unabhängig davon empfiehlt das PK 35 dem Bezirksamt aus Verkehrssicherheitsgründen weiterhin, den Radweg zurückzubauen. In diesem Bereich befinden sich zwei Einmündungen und einige Grundstückszufahrten. Erfahrungsgemäß sind solche Verkehrsführungen potenziell unfallträchtig und können im Zuge der Einrichtung einer Tempo- 30- Zone reduziert werden. Der auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer ist in diesen Querungssituationen für den Kfz-Verkehr besser erkennbar, als der in der Nebenfläche fahrende.

 

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt  hat die Maßnahme „Rückbau des baulichen Radweges in den Nebenflächen des Buchenkamps“ in das Nebenflächenprogramm der Jahre 2022/23 aufgenommen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n