Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Az. 513/W.26 - Erhaltung der Hinweisschilder Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019 (Drs. 20-7146)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die zuständige Fachbehörde, die Hinweisschilder am
bisherigen Ort zu erhalten.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) 51:
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde hat die o.a. Drucksache geprüft mit dem Ergebnis, dass dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.02.2019 nicht gefolgt werden kann.
Nach Beendigung der Umbauarbeiten im Einmündungsbereich Halenreie/Kattjahren wurden die Verkehrszeichen irrtümlich an dem in Rede stehenden Standort montiert. Eine reguläre Wegweisung war hier bisher nicht vorhanden, nicht vorgesehen und ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht auch nicht zwingend erforderlich.
Mit Hinweis auf § 45 Abs. 9 StVO kann einem Verbleib der Verkehrszeichen daher nicht zugestimmt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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