Straßenschäden Lohheide, Saseler Straße und Straßenbegleitgrün Kreisel Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 20.6.2018, Drs.Nr. 20-6070
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, die Schäden auf der Straße Lohheide und den Radwegen Saseler Straße zu überprüfen, gegebenenfalls beseitigen und die Unterhaltung und die Pflege auf den Grünflächen des Kreisels wieder aufzunehmen. Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.
Das Bezirksamt teilt mit:
Die baulichen Radwege in der Saseler Straße werden aufgrund der aktuellen Beschwerde noch einmal begutachtet und das Entfernen des Bewuchses und die Behebung von Schäden beauftragt. Auch die aktuellen Schäden in der Lohheide werden noch einmal in Augenschein genommen und auf akute, Verkehrssicherheit gefährdende Schäden überprüft.
In der Saseler Straße besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer, so dass diese auf der Straßen fahren können. Kleinere Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Dies ist in der Lohheide und in der Saseler Straße gut möglich.
In der Straße Lohheide werden in nächster Zeit auch weiterhin erstmal nur punktuelle Unterhaltungsarbeiten durchführt werden können.
Gleichwohl wird der Straßenzustand beider Straßen regelmäßig begutachtet und bei Erfordernis den entsprechenden Programmen zugeteilt..
Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n