20-4760

Straßenbaumbestand in Wandsbek sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2017 (Drs. 20-4017.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich um einen Ausgleich des Defizits an Straßenbäumen zu bemühen und innerhalb der nächsten 5 Jahre den Ist-Straßenbaumbestand von 2010 anzustreben.
  2. Gefällte Bäume sollen grundsätzlich ersetzt werden. Wenn dies aus Sicherheits- oder Krankheitsgründen am bisherigen Standort nicht sinnvoll ist, ist ein Nachpflanzort vorrangig ortsnah zu suchen und mit dem UGV abzustimmen.
  3. Sofern Bäume im Rahmen von Maßnahmen des LSBG gefällt werden müssen, sind bereits in der Planung die Standorte für die Ersatzpflanzungen zu benennen und mit dem Bezirksamt und dem UGV abzustimmen.
  4. Dem UGV sind bis Mitte des Jahres 2017 die entsprechenden Planungen für die Umsetzung mitzuteilen (geplante Nachpflanzungen pro Jahr, Standorte, Kosten etc.).
  5. Die Verwaltung möge prüfen, mit welchem Aufwand die Baumfälllisten um die Spalten

 „neuer Standort“, „Gattung / Art “ und „Pflanzdatum“ erweitert werden können und sich beim Bezirk Nord über die dortigen Erfahrungen zu erkundigen. Die Ergebnisse mögen dem UGV mitgeteilt werden.

 

 

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Zu 3.:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verfolgt das Ziel, im Rahmen des Projektes neue Standorte entlang der eigentlichen Trasse zu schaffen oder ortsnahe Erstpflanzungen vorzunehmen.

 

Die Möglichkeiten werden in der Regel in den Verschickungsunterlagen benannt, die der Bezirksverwaltung zur Stellungnahme übersandt werden. Der LSBG nimmt gern Hinweise für   weitere, tatsächlich zu realisierende Standorte - auch außerhalb des Straßenraums - auf und wird diese nach Möglichkeit umsetzen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Der Straßenraum ist ein begrenzter Raum. Er wird von verschiedenen Akteuren und Nutzungen belegt: Motorisierter Individualverkehr, Lieferverkehre, ÖPNV, Fahrradfahrer, Fußgänger, ruhender Verkehr/Parkplätze, Überfahrten, hinzu kommen Straßenbäume und Straßenbegleitgrün, Straßenleuchten und Beschilderungen, Unterstände, Werbetafeln u.v.m sowie die unterirdisch verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen. Alle diese Akteure und Nutzungen konkurrieren um das begrenzte, knappe Gut „Raum“ im Straßenraum. Mehr Raum für den einen, geht innerhalb eines begrenzten Raumes zwangsläufig zu Lasten des anderen.

Für die Wohnungsbauoffensive, die Möglichkeit für Bauherren Feuerwehraufstellflächen im öffentlichen Raum nachzuweisen, für Grundinstandsetzung von Straßen, der Ausbau des ÖPNVs und die Stärkung des Radverkehrs wird derzeit zusätzlicher Straßenraum benötigt.

 

Hierbei entfallen Standorte von Straßenbäumen und -grün, die nur teilweise in dem verbleibenden Straßenraum kompensiert werden können.

 

Zu 1. und 2

Das Bezirksamt kann den strukturellen Verlust von Baumstandorten innerhalb des begrenzten Straßenraumes nicht stoppen. Es bedarf klarer politscher Prioritätensetzung zu Lasten welches Akteurs/welcher Nutzung dies umgesetzt werden soll.

 

Zu 3.

Der LSBG setzt die Maßnahmen in seiner Zuständigkeit eigenverantwortlich um.

Das Bezirksamt weist jedoch nochmals darauf hin, dass politisch darauf gedrungen werden sollte, Baumverluste aus Baumaßnahmen des LSBG (Hauptverkehrsstraßen) unbedingt wieder in anderen Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen des LSBG auszugleichen. Nur so entsteht der Druck, im Zuge der Neuordnung des Straßenraumes neue, zusätzliche Baustandorte tiefbautechnisch herzustellen.

Die politische Forderung Baumverluste aus LSBG-Maßnahmen „ortsnah“ auszugleichen, führt nicht zu neuen Baumstandorten, sondern nur zu einer Verlagerung des Ausgleiches auf bezirkliche Flächen und einer Konkurrenz um die begrenzten bezirklichen Standorte, was das o.g. strukturelle Defizit vergrößert.

 

Zu 4.

Eine Aussage über mehrere Jahre ist nicht möglich. In der kommenden Pflanzsaison wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumen (MR) über 300 Nachpflanzungen umsetzen. Die Pflanzliste mit den Standorten ist dem UGV bekannt und freigegeben.

 

Zu 5.

Die Aussagen des Bezirkes Hamburg-Mitte bezüglich des Aufwandes und der Erfahrungen sind nicht einheitlich und differieren je nach Ansprechpartner.

Unabhängig davon wird MR die nächsten Fälllisten um die gewünschten Spalten erweitern und die künftigen Neupflanzlisten dort einarbeiten.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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