Straßenbaumbestand in Wandsbek sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2017 (Drs. 20-4017.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
„neuer Standort“, „Gattung / Art “ und „Pflanzdatum“ erweitert werden können und sich beim Bezirk Nord über die dortigen Erfahrungen zu erkundigen. Die Ergebnisse mögen dem UGV mitgeteilt werden.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zu 3.:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verfolgt das Ziel, im Rahmen des Projektes neue Standorte entlang der eigentlichen Trasse zu schaffen oder ortsnahe Erstpflanzungen vorzunehmen.
Die Möglichkeiten werden in der Regel in den Verschickungsunterlagen benannt, die der Bezirksverwaltung zur Stellungnahme übersandt werden. Der LSBG nimmt gern Hinweise für weitere, tatsächlich zu realisierende Standorte - auch außerhalb des Straßenraums - auf und wird diese nach Möglichkeit umsetzen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Straßenraum ist ein begrenzter Raum. Er wird von verschiedenen Akteuren und Nutzungen belegt: Motorisierter Individualverkehr, Lieferverkehre, ÖPNV, Fahrradfahrer, Fußgänger, ruhender Verkehr/Parkplätze, Überfahrten, hinzu kommen Straßenbäume und Straßenbegleitgrün, Straßenleuchten und Beschilderungen, Unterstände, Werbetafeln u.v.m sowie die unterirdisch verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen. Alle diese Akteure und Nutzungen konkurrieren um das begrenzte, knappe Gut „Raum“ im Straßenraum. Mehr Raum für den einen, geht innerhalb eines begrenzten Raumes zwangsläufig zu Lasten des anderen.
Für die Wohnungsbauoffensive, die Möglichkeit für Bauherren Feuerwehraufstellflächen im öffentlichen Raum nachzuweisen, für Grundinstandsetzung von Straßen, der Ausbau des ÖPNVs und die Stärkung des Radverkehrs wird derzeit zusätzlicher Straßenraum benötigt.
Hierbei entfallen Standorte von Straßenbäumen und -grün, die nur teilweise in dem verbleibenden Straßenraum kompensiert werden können.
Zu 1. und 2
Das Bezirksamt kann den strukturellen Verlust von Baumstandorten innerhalb des begrenzten Straßenraumes nicht stoppen. Es bedarf klarer politscher Prioritätensetzung zu Lasten welches Akteurs/welcher Nutzung dies umgesetzt werden soll.
Zu 3.
Der LSBG setzt die Maßnahmen in seiner Zuständigkeit eigenverantwortlich um.
Das Bezirksamt weist jedoch nochmals darauf hin, dass politisch darauf gedrungen werden sollte, Baumverluste aus Baumaßnahmen des LSBG (Hauptverkehrsstraßen) unbedingt wieder in anderen Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen des LSBG auszugleichen. Nur so entsteht der Druck, im Zuge der Neuordnung des Straßenraumes neue, zusätzliche Baustandorte tiefbautechnisch herzustellen.
Die politische Forderung Baumverluste aus LSBG-Maßnahmen „ortsnah“ auszugleichen, führt nicht zu neuen Baumstandorten, sondern nur zu einer Verlagerung des Ausgleiches auf bezirkliche Flächen und einer Konkurrenz um die begrenzten bezirklichen Standorte, was das o.g. strukturelle Defizit vergrößert.
Zu 4.
Eine Aussage über mehrere Jahre ist nicht möglich. In der kommenden Pflanzsaison wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumen (MR) über 300 Nachpflanzungen umsetzen. Die Pflanzliste mit den Standorten ist dem UGV bekannt und freigegeben.
Zu 5.
Die Aussagen des Bezirkes Hamburg-Mitte bezüglich des Aufwandes und der Erfahrungen sind nicht einheitlich und differieren je nach Ansprechpartner.
Unabhängig davon wird MR die nächsten Fälllisten um die gewünschten Spalten erweitern und die künftigen Neupflanzlisten dort einarbeiten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.