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Stellungnahme zum Vertragsentwurf "Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau" Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Der Senat und die Bezirke sollen in einem sogenannten „Vertrag für Hamburg“ eine Fortschreibung der entsprechenden Vereinbarung von 2011 vereinbaren. Dabei wird auf das „ndnis für Wohnen“ mit Teilen der Wohnungswirtschaft und ein BSW/BUE-Staatsrätepapier Bezug genommen. Bei genauem Hinsehen handelt es sich nur um eine quantitative Anpassung an die Ist-Situation mit den mindestens benötigten Ressourcen. Die Öffentlichkeit in der Stadt und andere wohnungswirtschaftliche Akteure haben jedoch bereits aus den vergangenen fünf Jahren gelernt. Es ist deutlich, dass die reine Zahl der gebauten Wohnungen über den Marktmechanismus weder den Anstieg der Mieten brechen noch die Versorgung großer Teile der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leisten kann. Das „ndnis für soziale Wohnungspolitik“ gibt dem Senat dazu in beeindruckender Weise Nachhilfeunterricht. Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen ist viel zu gering, um überhaupt den Bestand zu halten. Statt weniger als ein Drittel von 10.000 WE, sollten mindestens 50% angestrebt werden.

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge folgende Stellungnahme beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Fehlende Verbindlichkeiten im Vertrag „ndnis für das Wohnen in Hamburg“ (BfW) erschweren die Arbeit der Bezirke

 

  1. Im Vertrag BfW gibt es keine verbindlichen Vereinbarungen, dass bei der Schaffung neuen Planrechts für Geschosswohnungsbau auf privaten Grundstücksflächen 30% der Wohnungen im ersten oder zweiten Förderweg entstehen müssen. Es handelt sich lediglich um eine kann-Bestimmung, die nicht verpflichtend ist.

 

  1. Im BfW ist geregelt, dass sofern auf privaten Grundstücken mit geltendem Baurecht durch Erteilung von Befreiungen zusätzlich Wohnfläche und/oder Wohnungen genehmigt werden, die Forderung nach der Errichtung von geförderten Wohnungen erst erhoben werden dürfe, wenn die Anzahl der genehmigten Wohnungen 30 Einheiten übersteige. Diese Festlegung auf eine Mindestanzahl von 30 Wohneinheiten, ab der die Errichtung von geförderten Wohnungen gefordert werden darf, widerspricht der bezirklichen Praxis. Die hier im BfW genannte Bezugsgröße „Wohnfläche“ ist auch bei der Anwendung der 30%-Regel zugrunde zu legen. Mit 29 großen Wohnungen lässt sich die Errichtung von öffentlich-geförderten Wohnungen umgehen. Mit Blick auf die Mehrzahl von Single-Haushalten in Hamburg wird die förderfähige Wohnfläche für eine Person zugrunde gelegt (30-50m²). Daraus ergibt sich eine Mindestgröße von 30 Wohneinheiten x 50m², ab der die 30%-Regel greifen sollte. Zudem gibt die darf-Formulierung dem Bezirk keine Möglichkeit in die Hand, um öffentlich geförderte Wohnungen umzusetzen. Die darf-Regelung sollte zu einer muss-Regelung umgeschrieben werden.

 

  1. Die in I.2. genannte Regelung im BfW ist ferner nur anzuwenden, wenn ein Wohngebäude bereits bewohnt/genutzt ist und aufgestockt werden soll. Werden Befreiungen vom Baurecht entsprechend dieser Regelung für neu zu errichtende Wohngebäude ausgesprochen, ist die 30%-Regel auf das gesamte Gebäude anzuwenden. Bezugsgröße für die Anwendung ist die vorgenannte Wohnfläche von 1.500m².

 

  1. Fortschreibung des „Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“

 

  1. Effizienzwohnungsbau / bezahlbarer Wohnungsneubau unter falschen Voraussetzungen. In der Präambel des „Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“ taucht erstmalig der Begriff Effizienzwohnungsbau auf. In der Bezirksversammlung Wandsbek gab es hierzu weder eine Vorstellung noch eine Diskussion. In dem BSW/BUE-Staatsrätepapier „Eckpunkte anlässlich der Vereinbarung imndnis für das Wohnen in der 21. Legislaturperiode“ vom 17.05.2016 wird unter II. Nr. 1 „Bezahlbarer Wohnungsneubau“ festgehalten, dass öffentliche Grundstücke an BewerberInnen vergeben werden sollen, die freifinanzierten Wohnungsneubau mit einer Nettokaltmiete von 8 €/m² errichten. Als Gegenleistung soll eine lediglich fünfjährige Mietpreisbindung entstehen. Dieses Vorgehen trägt weder zur langfristigen Sicherung günstiger Mieten noch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichem Grund und Boden bei. Die Bezirksversammlung lehnt einen Verkauf/eine Vergabe öffentlicher Grundstücke unter diesen Prämissen ab.

 

 

  1. Naturcent ist keine nachhaltige Entwicklung sondern eine Reparaturleistung. Auch das Konzept des „Naturcents“ wurde bislang in der Bezirksversammlung weder vorgestellt noch diskutiert. Der Schutz von Landschaften und Landschaftsschutzgebieten wird durch den Naturcent nicht gewährleistet. In Anbetracht der bis heute häufig nicht einmal realisierten Ausgleichsmaßnahmen für bereits erfolgte Bebauung wirkt der Naturcent nur als Trostpflaster.

 

  1. rgerbeteiligung muss ausreichend finanziert werden. Die Bezirksversammlung begrüßt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Beteiligungsverfahren. Es fehlt jedoch eine Konkretisierung bzw. Nennung der Höhe der bezirklichen Mittel. Die Entscheidungsfreiheit des Bezirkes über die Art und Weise der Beteiligung darf nicht durch zu geringe Mittel beeinträchtigt werden.

 

  1. Rolle des Wohnungsbaukoordinators im Konfliktfall definieren. Im Vertrag von 2011 wird der Wohnungsbaukoordinator als "Konfliktklärer" bezeichnet. In dem aktuell vorliegenden Entwurf wird er zur "Klärungsinstanz". Aus Sicht der Bezirksversammlung kommt dem Wohnungsbaukoordinator die Rolle eines Vermittlers zu und nicht die einer Instanz mit (möglichen) Entscheidungsrechten. 

 

  1. herer Anteil von Sozialwohnungen und zusätzliches Personal bei einer Zielzahl von mindestens 11.000 Baugenehmigungen erforderlich. Abweichend von den bisherigen Darstellungen ist im vorliegenden Vertragsentwurf nicht mehr von 10.000, sondern von mindestens 11.000 Baugenehmigungen  die Rede (10.000 Baugenehmigungen und mindestens 10% mehr). Entsprechend muss der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen mindestens 3.663 (= ein Drittel) betragen. Für die 10%ige Erhöhung der Genehmigungszahlen sind auch entsprechend mehr Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen.

 

  1. In einer älteren Entwurfsfassung sollte bei einer Überschreitung von 12.000 Wohnungsbaugenehmigungen jährlich der an die Bezirke auszuschüttende Betrag pro Wohnung von 250 € gekürzt werden. Da dieser Passus gestrichen wurde, geht die BV davon aus, dass eine Überschreitung der nunmehr angestrebten mindestens 11.000 jährlichen Baugenehmigungen zu keiner Kürzung des Ausschüttungsbetrages pro Wohnung führt.

 

  1. Der Vertrag für Hamburg sollte nicht nur auf das Bündnis für das Wohnen und das BSW/BUE Eckpunktepapier, sondern auch auf  die Forderungen des „ndnis für soziale Wohnpolitik“ der Diakonie, Caritas, Mieter helfen Mietern und Stattbau Hamburg Bezug nehmen.

 

  1. BSW/BUE- Staatsrätepapier „Eckpunkte anlässlich der Vereinbarung im Bündnis für das Wohnen in der 21. Legislaturperiode“ vom 17.05.2016

 

Auch dieses Papier wurde bisher in der Bezirksversammlung nicht vorgestellt oder diskutiert. Nichtsdestotrotz soll es nach Absicht des Senats von den Bezirken verbindlich eingehalten werden. Die Bezirksversammlung begrüßt Maßnahmen, die bezahlbaren Wohnraum vor allem für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen fördern. Ebenso begrüßt die Bezirksversammlung grundsätzlich Maßnahmen für den Klimaschutz und die Energieeffizienz. Eine verbindliche Anerkennung des Staatsrätepapiers erfordert eine eingehende Betrachtung der Maßnahmenvorschläge und der Auswirkungen. Deshalb lehnt die Bezirksversammlung zum jetzigen Zeitpunkt eine verbindliche Zusage zur Einhaltung des Staatsrätepapiers ab.

 

 

 

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