21-4606

Stellungnahme des Polizeikommissariats zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 10.11.2021 - Lottbeker Weg (Bezug: Drs.-Nr. 21-4366)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 20.01.2022 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.3

Sachverhalt

 

Stellungnahme des Polizeikommissariats 35:

 

„Im Rahmen der Sitzung des Regionalausschusses Walddörfer am 02.12.2021 hinterfragte eine Abgeordnete der Bezirksversammlung Wandsbek eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Drucksache 21-4366 vom 24.11.2021.

 

Die Abgeordnete bat um Überprüfung eines verkehrsberuhigenden Elements im Lottkeker Weg vor der Hausnummer 177. Dabei wies sie darauf hin, dass dieses Element die ohnehin schon gefährliche Situation für Fahrzeugführende, die in der Bergstedter Chaussee in Richtung Süden fahren und dann nach rechts in den Lottbeker Weg einbiegen, erschwere. Sie wies dabei auf Fahrzeuge hin, die im Lottbeker Weg am Fahrbahnrand geparkt seien.

 

Dazu nimmt das Polizeikommissariat (PK) 35 gerne Stellung.

 

Das PK 35 hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes verkehrsberuhigende Elemente in der Straße Lottbeker Weg geplant. Nach dem Abstimmungs-prozess traf das PK 35 am 10.11.2021 die entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung, die zur Grundlage u.a. auch den Lageplan 21-010-05-01 hatte. Auf diesem Lageplan ist das entsprechende verkehrsberuhigende Element im Lottbeker Weg 177 eingeplant. Das Element ist, wie der Abbildung 1 zu entnehmen ist, etwa 80 Meter vom Kurvenbereich des Lottbeker Wegs entfernt.

 

Abbildung 1

 

Das PK 35 sieht aufgrund der Entfernung des Elements vom Einmündungs- und nachfolgendem Kurvenbereich keine Gefährdung des abbiegenden Verkehrs.

 

Das PK 35 ist bisher keine Gefährdung durch am Fahrbahnrand abgestellte PKW im Lottbeker Weg hinter dem Einmündungsbereich zur Bergstedter Chaussee bekannt. Die Parksituation ist eindeutig geklärt. Das Halten in scharfen Kurven ist nach § 12 Straßenverkehrsordnung unzulässig. Dieses Verhalten kann das PK 35 hier auch nicht feststellen. Das Parken am Fahrbahnrand im Lottbeker Weg ist zulässig. Es ist vom PK 35 ausdrücklich gewünscht, da abgestellte Fahrzeuge wie auch bauliche Elemente zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus beitragen.

 

Eine Auswertung der Elektronischen Unfallsteckkarte hat ergeben, dass die Polizei keinen Verkehrsunfall im Lottbeker Weg im Bereich hinter der Einmündung Bergstedter Chaussee in der dortigen Kurve oder kurz dahinter registriert hat, der im Zusammenhang mit der von der Abgeordneten wahrgenommenen Gefährdungssituation steht.

 

Vor diesem Hintergrund sieht das PK 35 keinen Bedarf getroffene straßenbehördliche Anordnungen zu korrigieren oder weitere polizeiliche oder straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zu treffen.“

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.