Stellungnahme des Bezirksamts Wandsbek zum Landschaftspflegerischen Begleitplan für die Sanierung der nördlichen Uferwand am Eilbekkanal
Im Zuge des dritten Abschnitts der Uferwandsanierung auf der Eilbekkanal-Nordseite im Abschnitt zwischen Richard-Straßen-Brücke und Wagner-Straßen-Brücke wird in der Bauzeit die zeitweise Verlegung von Hauspontons auf die Südseite des Kanals erforderlich. Zu den Planungen hat der Landesbetreib für Straßen, Brücken und Gewässer dem Bezirksamt Wandsbek den Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Artenschutzbeitrag zur Stellungnahme vorgelegt (sieh Anlage). Das Bezirksamt legt hiermit folgenden Wortlaut der Stellungnahme zur Kenntnisnahme vor:
Die Zuständigkeit des Bezirksamts als Wasserbehörde endet an der südlichen Ufermauer. In Rücksprache mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord werden die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen von dort erteilt.
Für die Landanschlüsse und Baustelleneinrichtungen sind Erlaubnisse für die Sondernutzung der Parkanlage und ggf. von Straßen und Wegen beim Bezirksamt Wandsbek einzuholen.
Der Abschnitt Stadtgrün ist insoweit betroffen, dass drei Hausboote vom Nordufer für die Bauzeit an das Südufer verlegt werden sollen. Dafür sind zwei unterständige Bäume zu fällen, an 7 Bäumen ein Kronenrückschnitt durchzuführen und teilweise Gehölzflächen zurückzuschneiden, bzw. in Teilen zu entnehmen.
Die unterständigen Bäume leiden unter dem Druck des größeren Nachbarbaumes und können daher entnommen werden.
Der Rückschnitt der 7 Bäume sollte durch eine zertifizierte Baumpflege-Fachfirma und natürlich nicht nur einseitig in Richtung Gewässer erfolgen.
Bei der Strauch- und Vegetationsflächen, die zwischen Eilbekkanal und dem Grünanlagenweg liegt, sollte nicht die gesamte Fläche am Ufer geschnitten oder gerodet werden, sondern hier sollte nur punktuell an den Zugängen der Hausboote die Vegetation in Teilflächen entnommen werden. Es ist auch sinnvoll für die Bootseigner, wenn die Hausboote nicht auf gesamter Strecke entlang des Weges durch die Fußgänger einsehbar und auf dem „Präsentierteller“ sind.
Zum Sachgebiet Straßengrün gibt es bei der vorgelegten Planung keine Berührungspunkte.
Der Abschnitt Stadtgrün hat ansonsten keine Einwände gegen die Maßnahme.
Der Abschnitt Straßenplanung hat unter dem Hinweis auf ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnisse keine Bedenken zur Baumaßnahme.
Die Landschaftsplanerischen Belange auf der der Wandsbeker Seite wurden in den Untersuchungen berücksichtigt. Die Abteilung Landschaftsplanung hat daher keine weiteren Anmerkungen.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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