Stellungnahme des Bezirksamtes zum Antrag Drs. 22-2704
Letzte Beratung: 10.02.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 5.3.1
Das Bezirksamt nimmt zum Antrag „Marderdenkmal in Poppenbüttel: Für Aufwertung des Denkmals sorgen!“ (Drs. 22-2704) wie folgt Stellung:
Zu 1)
Das Rechtsamt hat den Sachverhalt geprüft.
Nach § 94 Abs. 1 BGB werden fest mit dem Grundstück verbundene Sachen automatisch Bestandteil des Grundstücks und gehen in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (Akzessionsprinzip). Die Installation befindet sich auf öffentlichem Grund. Es ist kein Scheinbestandteil des Grundstückes. Damit ist das Marderdenkmal somit in das Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg übergegangen.
Zu 2)
Die Neugestaltung kann die AG Denkmal vornehmen. Die Umsetzung der Maßnahmen müsste im Arbeitsprogramm von MR aufgenommen werden. Entweder stellt die Bezirksversammlung Wandsbek entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung zur Verfügung oder es muss zu Lasten anderer Maßnahmen der entsprechenden Rahmenzuweisung gehen.
Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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