Stellungnahme der zentralen Straßenverkehrsbehörde Grundinstandsetzung Volksdorfer Marktplatz - Vorstellung der abgestimmten Planung und Auswahl der Materialen (Drs. 20-7286)
Der Regionalausschuss Walddörfer behandelte die Drs. 20-7285 in seiner Sitzung am 28.03.2019 und fasste u. a. folgenden Beschluss mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Gegenstimmen der CDU-Fraktion:
Der Regionalausschuss Walddörfer bittet um die Prüfung der Einrichtung einer gesicherten Querungsmöglichkeit an der Straße Kattjahren, gegenüber der Einmündung zum Sportverein.
Die Behörde für Inneres und Sport (VD 52) nimmt dazu folgend Stellung.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde VD 52 stimmt mit der Sichtweise der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 35, Herr XXXXXXX, vorgetragen in der Regionalausschusssitzung Walddörfer am 28.03.2019, überein.
Grundlagen von Bewertungen ergeben sich aus den vorhandenen Verkehrslagen und den fest-gestellten Unfallbildern.
Zu den Unfallbildern sei gesagt, dass sich in den letzten drei Jahren lediglich ein Verkehrsunfall an der angedachten Stelle zugetragen hat.
Im Folgenden wird die Verkehrslage in der Straße Kattjahren bewertet.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse erscheint eine weitere gesicherte Querungsmöglichkeit auf Höhe der Zufahrt des Walddörfer Sportvereins in der Straße Kattjahren als nicht zielführend.
In der Straße Kattjahren bestehen bereits zwei schon existente Querungsmöglichkeiten in einem Abstand von der angeregten weiteren Querung von 100 Metern (Lichtzeichenanlage), bzw. 40 Metern (Sprunginsel). Beide Querungsmöglichkeiten, die Lichtzeichenanlage im Einmündungsbereich Halenreie / Kattjahren und eine sogenannte Sprunghilfe im Zuge des Hochbahn-wanderweges an der U-Bahnbrücke, werden von den Fußgängern gut angenommen.
Gerade letztere ist unbedingt zu erhalten, da dieser von Fußgängern genutzt wird, deren Ziel nicht der Marktplatz ist.
Die möglichen Umwege zu der angeregten weiteren Querung werden als zumutbar eingeschätzt.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Planungen der Marktfläche derart ausgeführt sind, dass an dem für die Querungsmöglichkeit angedachten Ort Schrägparkplätze für Fahrzeuge vorgesehen wurden, was eine gesicherte Querungsmöglichkeit ausschließt.
Darüber hinaus ist die Akzeptanz von drei Querungsstellen auf einer Entfernung von ca. 140 Metern in der Straße Kattjahren bei allen Verkehrsteilnehmern als gering einzuschätzen. Auf-grund der fehlenden Akzeptanz sind Verhaltensweisen zu erwarten, die der Absicht einer gesicherten Querungsmöglichkeit zuwider laufen.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass eine weitere Querungsstelle dem Programm der
Busbeschleunigung der dortigen Buslinien 174 und der Metro-Buslinie 24 entgegenwirken.
Aufgrund der zuvor getätigten Ausführungen kann dem Antrag der Bezirksversammlung
Wandsbek nicht entsprochen werden.
Der Regionalausschuss Walddörfer nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.