20-5339

Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe Fahrenkrön 28 - 32

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Zu der Frage der Nutzung der Häuser als Wohngruppen innerhalb eines reinen Wohngebietes wird sich das WBZ äußern.

 

Im Fahrenkrön befinden sich derzeit 2 Wohngruppen. Eine stationäre Wohngruppe für Jugendliche ab 16 Jahren des Trägers Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. mit 5 Plätzen und eine im Fahrenkrön 32 des Trägers Deutsches Rotes Kreuz (DRK) mit 8 Plätzen.

Das DRK plant einen Ausbau ihrer Wohngruppe. Zu der Frage wie der Neubau genutzt werden wird, kann nur die bisherige Planung dargestellt werden.

 

Das vordere Haus, Fahrenkrön 28, wird weiterhin als Wohngruppe genutzt werden, allerdings soll die Platzzahl um 1 Platz verringert werden, das hintere Haus wird zur Verselbständigung als trägereigenem Wohnraum mit 4 oder 5 Plätzen genutzt. Die Jugendlichen können so aus der Wohngruppe in den Verselbständigungsbereich übersiedeln. Von dort aus ziehen sie in  der Regel in eigenen Wohnraum. Im Zuge dieser Umwandlung sollen zukünftig vermehrt jüngere Kinder aufgenommen werden. 

Im Dezember 2017 hat eine örtliche Begehung durch die Fachbehörde und Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes (Jugendamt, Bezirklicher Angebotsservice) gemeinsam mit dem DRK stattgefunden. Es gab keinerlei Beanstandungen, die Betriebserlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Dort wurde nochmal festgestellt, dass zu den meisten Nachbarn ein guter bis neutraler Kontakt besteht. Die Kinder und Jugendlichen sind im Stadtteil eingebunden, und in den meisten Fällen wohnen sie schon viele Jahre dort.

 

Seitens des Trägers DRK gab es stets die Bemühung, mit den Nachbarn zu kooperieren, um ein gemeinsames Vorgehen bei Problemen und Beschwerden zu finden.  Am 20.10.2017 fand z.B. eine Einladung der Nachbarn zu einem Herbstcafé statt, an dem das Bezirksamt beteiligt war. Die Betreuer der Einrichtung haben dort die Problemlagen der Jugendlichen dargestellt, um Bedenken und Vorbehalte der Anlieger zu zerstreuen und für Verständnis zu werben. Es waren nur wenige Nachbarn vor Ort.   

 

Seitens des Jugendamtes wird die Erweiterung der Wohngruppe befürwortet. Um Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, sozialraumnah unterbringen zu können ist es erforderlich, in Hamburg stationäre Jugendhilfeplätze einzurichten und weiter auszubauen. Nur so kann eine Unterbringung der Kinder außerhalb Hamburgs vermieden werden. Dies wird am Fahrenkrön umgesetzt. In den meisten Fällen sind die Kinder in der Wohngruppe groß geworden, daher leben dort aktuell viele Jugendliche. Mit dem neuen trägereigenen Wohnraum entsteht eine Unterbringung zur Verselbstständigung, in der der Sozialraum sowie die Beziehungen zu den Betreuern den Jugendlichen erhalten bleiben,  aber auch wieder Abfluss aus der Wohngruppe schafft, um eine Verjüngung stattfinden zu lassen. Gravierende Probleme mit den Anliegern sind in der Vergangenheit nicht bekannt geworden, und die Träger der Einrichtungen gehen offen auf Fragen der Nachbarn ein und stellen sich ggf. auftretenden Konflikten.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n