Stellungnahme der Bezirksversammlung Wandsbek als Antwort zur Eingabe von Gemeinsam in Poppenbüttel e.V.i.G. (Drs.Nr. 20/2078) Debattenantrag der Fraktionen SPD und Die Grünen
Vertreter der Wandsbeker Koalition aus SPD und Grünen (weiter die Koalition) haben sich am 2. Dezember mit Mitgliedern von Gemeinsam in Poppenbüttel e.V.i.G. und Poppenbüttel Hilft e.V. getroffen, um mit ihnen über die von Gemeinsam in Poppenbüttel vorgelegten "1+9=10 Erfolgsfaktoren für ein Gelingen von Poppenbüttel 43 vor Ort“ (entspricht der Eingabe 20/2078) zu sprechen.
Dabei wurden folgende Gesprächsergebnisse erzielt:
I. Grundsätzliche Begrenzung der Größe
Für die Koalition ist der Wunsch nach einer Beibehaltung der zunächst vorgesehenen Anzahl von 170 Wohneinheiten nachvollziehbar. Aufgrund der Situation der hohen Anzahl von Flüchtlingen war der Bezirk jedoch vom Senat gehalten, einen Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen im Standard des sozialen Wohnungsbaus mit 800 Wohneinheiten vorzuschlagen. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich mit den Stimmen von SPD und Grünen am 17.09.2015 dafür ausgesprochen, keinen einzelnen Standort zu wählen, sondern die Zahl von 800 Wohneinheiten kleinteiliger auf vier Standorte zu verteilen und dabei die Planung am Poppenbütteler Berg von 170 um 130 auf dann 300 Wohnungen zu erweitern. Auch wenn dies zu einer umfangreicheren Bebauung und höheren Belegung am Poppenbütteler Berg führt, so wird gleichzeitig dazu beigetragen, einen sehr großen Standort mit 800 Wohnungen für Flüchtlinge zu vermeiden. Die Koalition ist daher der Forderung des Petenten nicht nachgekommen.
II. Weitere Forderungen im Rahmen der konkreten Planung
1. Erhalt des Kramer-Kray-Weges als Fußweg (durchgängig vom Ohlendieck bis zur Mellingbek)
Ergebnis: Die Koalition hat dies zugesichert.
2. Fortsetzung und Aufwertung des in den aktuellen Bebauungsplänen deutlich breiteren Grünstreifenzuges entlang des Kramer-Kray-Weges von der Minsbek zur Mellingbek (Ost-West Achse). Der Grünzug soll nicht gärtnerisch genutzt werden.
Ergebnis: Die Koalition hat dies zugesichert.
3. Erhalt des kompletten Baumbestandes rund um das Flurstück, insbesondere der be-stehenden Knicks
Ergebnis: Die Koalition hat dies zugesichert. Ergänzend wurde besprochen: Die Er-schließung des Geländes ist durch einen bestehenden Durchlass an der Straße Ohlendieck möglich. Ob stattdessen oder zusätzlich z. B. aufgrund verkehrlicher Erfordernisse eine Erschließung über die mit einem durchgehenden Knick versehene Straße Poppenbütteler Berg erfolgen soll, wird einvernehmlich im Zuge der weiteren Planung geklärt.
4. Zentral angeordneter Spielplatz und Sozialräume als Lebensraum für die Bewohner der Unterkunft
Ergebnis: Die Spielflächen müssen nicht zwingend zentral angeordnet sein. „Sozial-räume“ werden hier als öffentliche Freiflächen, die der Begegnung im Quartier dienen, verstanden. Die Koalition hat dies zugesichert.
5. Ausreichend Parkplätze sowie Fahrradstellplätze in einer überdachten Fahrradstell-anlage auf dem Gelände insbesondere für die zukünftige Nutzung als Sozialwohnungen
Ergebnis: Die Koalition hat dies zugesichert.
6. Städtebaulich attraktive und nachhaltige Festbauweise, Anpassung an die benach-barten Quartiere, insbesondere die Anzahl der Geschosse muss den örtlichen Gegebenheiten entsprechen (maximal 2-3-geschossig, plus teilweise Staffelgeschoss)
Ergebnis: Die Geschossigkeit soll maximal vier Geschosse plus Staffel umfassen. Die südlichen Gebäude sollen maximal dreigeschossig sein. Die Koalition hat dies und die weiteren genannten Aspekte zugesichert.
7. Von Anfang an gleichteilige Belegung der Festbauten mit §-5-Schein-Berechtigten im Verhältnis 1:1
Ergebnis: Da bereits vor einer Vorweggenehmigungsreife des laufenden Bebauungs-planverfahrens mit der Bebauung und Nutzung begonnen werden soll, ist rechtlich ausschließlich eine Nutzung für Flüchtlinge möglich. Der Hamburger Senat setzt sich auf Bundesebene für eine Öffnung des Gesetzes in dieser Frage ein. Damit ist eine Belegung im Rahmen des regulären geförderten Wohnungsbaus erst bei Erreichen einer Vorweggenehmigungsreife des laufenden Bebauungsplanverfahrens möglich. Die Koalition hat zugesichert, dass eine fortschreitende Mischung in der Belegung angestrebt wird, sobald dies möglich ist.
8. „Qualität vor Zeit“ - Langfristige Planung hinsichtlich der Lebensdauer und Sicherstel-lung technischer Standards und bautechnischer Anforderungen
Ergebnis: Eine ausgereifte Detailplanung und eine Bauweise im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus werden von der Koalition zugesichert. Dies ist so auch von Seiten des Senats vorgesehen (Bü-Drs. 21/1838). Die gesetzlichen Standards des energieeffizienten Bauens gelten auch hier weiter. Die Wandsbeker Koalition strebt vielmehr höhere Standards für den Energieverbrauch im Sinne des Klimaschutzes auch beim Wohnungsbau für Flüchtlinge an.
9. Es darf im Rahmen der Detailplanung keine fortlaufende Aufstockung, keine weitere Verdichtung und keine Erweiterung um direkt oder indirekt angrenzende Flächen er-folgen
Ergebnis: Die Koalition hat dies zugesichert.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung begrüßt außerordentlich das Engagement der von dem Pe-tenten „Gemeinsam in Poppenbüttel e.V.i.G.“ wie auch der von „Poppenbüttel Hilft e.V.“ vertretenen Bürgerinnen und Bürger und vieler weiterer Anwohnerinnen und Anwohner in Poppenbüttel. Damit ist sowohl die Form der konstruktiv-kritischen Auseinandersetzung mit den laufenden Planungen als auch die Ankündigung eines erheblichen, bereits auch schon angelaufenen Einsatzes für das Gelingen eines stabilen, integrierten Quartiers gemeint.
2. Die Bezirksversammlung bekräftigt die Positionen der Koalition zu den „1+9=10 Er-folgsfaktoren“ von Gemeinsam in Poppenbüttel e.V.i.G. und stimmt ihnen zu.
3. Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, die Gespräche für die Nutzung der Fläche am Poppenbütteler Berg/Ohlendieck als Unterbringung für Flüchtlinge und im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage der unter 2. beschlossenen Positionen im Sinne der bereits von der Bezirksversammlung Wandsbek beschlossenen Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung (Drs. 20/1960) und sofern angebracht darüber hinaus fortzusetzen.
4. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Petenten diesen Be-schluss mitzuteilen.
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