Stellungnahme der Bezirksamtsleitung zum Antrag "Verbesserung der medizinischen Versorgung und Einrichtung eines Lokalen Gesundheitszentrums (LGZ) in Steilshoop" (Drs. 22-2735)
Letzte Beratung: 09.02.2026 Ausschuss für Soziales Ö 5.1.1
Die Antworten des Senats zur SKA Drs. 23/1367 aufnehmend wird einleitend darauf hingewiesen, dass die Einflussmöglichkeiten des Bezirksamtes auf eine Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen ambulanten Versorgung eingeschränkt sind, da diese Aufgabe gemäß § 75 SGB V in der Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) liegt. Ungeachtet der derzeitigen ärztlichen Versorgung in Steilshoop ist nach Auskunft der KVH keine drohende Unterversorgung zu erkennen, da eine Mitversorgung durch angrenzende Stadtteile erfolgen kann und die Hamburger Stadtteile nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie keine eigenen Planungsbereiche sind, der Planungsbereich vielmehr das gesamte Stadtgebiet umfasst.
Die Sozialbehörde (Amt G) und das Bezirksamt verfolgen gleichwohl das gemeinsame Ziel, die für die Sicherstellung verantwortliche KVH dabei zu unterstützen, die medizinische Versorgung in Steilshoop zu sichern, langfristig zu stabilisieren und zu stärken. Hierzu steht das Bezirksamt weiter in engem Austausch mit der Sozialbehörde und den vor Ort Betroffenen, die Sozialbehörde wiederum mit der KVH.
Zur Erreichung der für das RISE-Fördergebiet Steilshoop-Zentrum festgelegten Sanierungsziele, die u.a. eine Verbesserung der medizinischen Versorgung und die räumliche Konzentration in einem Ärztezentrum vorsehen, ist der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit der Eigentümerin des EKZ Steilshoop vorgesehen. Die Verhandlungen befinden sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Parallel dazu läuft ein Bebauungsplanverfahren, das sich der Frage der ärztlichen Versorgung während der Bauphase annimmt.
Die Verlagerung der Arztpraxen und der Apotheke wird somit sowohl in den Verhandlungen zum Abschluss einer Sanierungsvereinbarung als auch in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren besprochen und mit den handelnden Akteuren abgestimmt. Das Bezirksamt steht dazu im engen Austausch mit der Eigentümerin.
Den Angang, ein lokales Gesundheitszentrum in Steilshoop zu errichten, um die gesundheitlichen Chancen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu verbessern, unterstützt das Bezirksamt. Dafür bedarf es neben der Sicherstellung der Finanzierung, dass sich interessierte „Träger“ hierfür engagieren. Maßgeblich für die Einrichtung eines LGZ sind entsprechend der Förderrichtlinie eine haus- und/oder kinderärztliche Praxis, Community Health Nursing sowie Sozialberatung und weitere Kooperationen mit Pflegediensten sowie gesundheitlichen und sozialen Angeboten.
Für die Förderung eines LGZ bewarben sich hamburgweit bei der zuständigen Fachbehörde bis zum Ende der Antragsfrist am 31.12.2021 sechs Träger, die in der Folge auch aus der vorgesehenen Förderrichtlinie gefördert wurden bzw. werden (siehe dazu SKA Drs. 23/2032). Die im Jahr 2025 neu aufgesetzte Förderrichtlinie sieht u.a. die Verstetigung und Weiterentwicklung der bestehenden sechs LGZ als Modelle eines patientenzentrierten und interprofessionellen Primärversorgungsangebots, nicht aber die Schaffung neuer LGZ, vor. Ungeachtet dessen hat das Bezirksamt bei der SB (Amt G) angefragt, ob die Förderung eines weiteren LGZ realisierbar wäre.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
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