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Starkregen im Bezirk Wandsbek Große Anfrage vom 07.10.2021

Anfrage gem. § 24 BezVG (Große Anfrage)

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.10.2021
Ö 16.3
Sachverhalt

 

Moderne Formen der Regenwasserbewirtschaftung werden angesichts der dynamischen städtebaulichen Entwicklung Hamburgs und der in den letzten Jahren zunehmend auftretenden Starkregenereignisse immer wichtiger. Dabei gilt es, die Anforderungen an eine schadlose Beseitigung des Regenwassers mit denen einer möglichst naturnah gestalteten, dezentralen Oberflächen-entwässerung in Einklang zu bringen und so auch die Gewässer vor schädlichen Abflussspitzen zu schützen.

Zu den Aufgaben der Wasserwirtschaft gehört es, Niederschläge so zu leiten, dass sie weder Gewässer belasten noch Straßen oder Gebäude überfluten.

Problematisch für Siedlungsgebiete sind in erster Linie Starkregenereignisse. Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen sollte Niederschlagswasser dort, wo es möglich ist, versickert werden. Andere notwendige Maßnahmen sind die Schaffung von ausreichend Rückhalteflächen in Neubaugebieten, die Begrenzung der Versiegelung und die Reinigung von Straßenabwasser, bevor dieses in Oberflächengewässer eingeleitet wird.

Im Bezirk Wandsbek besteht ein Gewässernetz von 400 km Länge. Das Verwaltungsvermögen Gewässer umfasst im Bezirk Wandsbek eine Fläche von

ca. 2.115.000 Quadratmeter – die Zahl wurde im Rahmen einer Prüfung noch erhöht. Hinzu kommen nicht ausparzellierte Gewässer in Forsten und Grünanlagen sowie 115 Kilometer Straßengräben.

In einer größeren Anzahl von Straßen sind keine Regensiele verlegt. Es gibt hier neben dem Schmutzwassersiel ein System aus Straßengräben und ihren Verrohrungen, für das die Wegebaulastträger verantwortlich sind. Eine systematische Erfassung der Graben und Leitungsverläufe wurde aufgebaut.

 

 

 

Bemessung der Entwässerungssysteme

• Straßengräben sind auf Niederschlagssituationen ausgelegt, die statistisch alle zwei Jahre vorkommen.

• Gewässer II. Ordnung sollen ein Abflussereignis schadlos abführen, wie es statistisch alle 5 Jahre auftritt.

• Rückhaltebecken sind je nach Zeit der Errichtung und örtlichen Verhältnissen auf das 10- bis 30-jährige Abflussereignis ausgelegt.

Maßnahmen zur Starkregenvorsorge hängen von der jeweiligen Örtlichkeit ab. Es sind sowohl Maßnahmen auf öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen als auch der Objektschutz auf Privatgrund zu prüfen.

Eine straßenweise Zuordnung von Maßnahmen ist ohne übergeordnete Analyse der Fließwege, überstauten Flächen sowie konkreter Gefährdungs- und Schadenspotenziale nicht möglich. Der Ort des Schadens ist nicht zwingend der Ort der Maßnahme.

 

Zunehmende Versiegelung, steigende Temperaturen und mehr Starkregen: Diese Entwicklungen kommen zusammen – mit negativen Auswirkungen für die Stadt und ihre Bewohner. Wohin also mit dem Regenwasser? Wie lassen sich die städtischen Entwässerungssysteme auf die Zukunft vorbereiten?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Initiative der RegenInfraStrukturAnpassung – kurz RISA.

RISA möchte zu einem möglichst naturnahen Wasserhaushalt in der Stadt zurückfinden: Regenwasser vor Ort halten, um die Siele zu entlasten, aber auch um Bäume und Pflanzen zu versorgen und die Quartiere zu kühlen. Bisher gab es rund um RISA vor allem Pilotprojekte.

Das muss sich in der Zukunft ändern. Eine Zusammenarbeit aller Akteuren u.a. der Behörden, Bezirke, Fachämter, Hausbesitzer, Architekten, Stadt- und Verkehrsplaner, Schulen, Sportstätten und Unternehmen ist notwendig.

 

Alle Planungshilfen wie z.B. Starkregengefahrenkarte, Starkregenindex, Warndienst Binnenhochwasser Hamburg, Hinweise für eine wassersensible

Straßenraumgestaltung müssen bei der Erstellung von Bebauungsplänen, Bauanträgen und der Straßenplanung berücksichtigt und dokumentiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.)      Welche Länge hat das Gewässernetz im Bezirk Wandsbek und wie groß ist das Verwaltungsvermögen Gewässer im Bezirk Wandsbek?

 

2.)      Welchen Stand hat die systematische Erfassung der Graben und Leitungsverläufe im Bezirk Wandsbek und wie wurden die Ausschüsse der Bezirksversammlung informiert?

 

3.)      Welchen Stand haben die Pilotprojekte, rund um RISA, im Bezirk Wandsbek und welche weiteren Projekte sind zukünftig geplant?

 

4.)      Werden auf der konkreten Vorhabensebene, die Bebauungspläne (B-Plan) aktuell durch einen wasserwirtschaftlichen Begleitplan (WBP) ergänzt?

 

  1. Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

5.)      Wie erfolgte die abgestimmte Strategie zur Optimierung der Kommunikation und der interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Fachämter im Bezirksamt Wandsbek sowie mit weiteren Planungsbeteiligten seit 2013 (siehe auch Begleitdokument zum Ergebnisbericht Regenwasser 2030 AG Stadt- und Landschaftsplanung)?

 

6.)      Werden die Erkenntnis aus dem Begleitdokument zum Ergebnisbericht Regenwasser 2030 (AG Verkehrsplanung) Stand 2013 und die „Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung Stand 2015 bei den aktuellen Straßenplanungen angewandt und wie erfolgt die Dokumentation durch das Bezirksamt Wandsbek?

 

7.)      Wie erfolgt die Zusammenarbeit bei der Straßenplanung mit den Fachämtern im Bezirksamt Wandsbek und welche Fachämter und weitere Planungsbeteiligten sind bei der Straßenplanung aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek erforderlich?

 

8.)      Welche bezirklichen Straßen wurden bereits mit den „Hinweisen für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ Stand 2015 geplant?

 

9.)      Wurden bereits bezirkliche Straßen im Bezirk Wandsbek geprüft, ob die Straßenflächen als Retentionsraum mitgenutzt werden können? siehe auch Auflistung Straßen Drucksache 22-5722 (Bürgerschaft)

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn, nein warum nicht?

 

10.)  Wie werden die zur Verfügung gestellt Planungshilfen, wie z.B. Starkregengefahrenkarte, Starkregenindex, Warndienst Binnenhochwasser Hamburg, Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung bei der Erstellung von Bebauungsplänen, Bauanträgen und der Straßenplanung berücksichtigt und dokumentiert?

 

11.)  Wie kann das Fachamt Wasserwirtschaft des Bezirksamtes, gemeinsam mit den anderen Fachämtern des Bezirksamtes, seine Aufgabe erfüllen, dass die Niederschläge so geleitet werden, dass sie weder Gewässer belasten noch Straßen oder Gebäude überfluten?

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n