20-2232

Starke Bezirke brauchen klare Prioritäten Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.10.2015 (Drs. 20-1828)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Bezirksversammlung bestätigt noch einmal ihren Beschluss "Starke Bezirke. Gut für Hamburg" vom 11.12.2014 (Drs. 20-0551)
  2. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten sicherzustellen, dass die notwendigen Planungsleistungen für die Erschließung der zusätzlich zum Wohnungsbauprogramm 2016 geplanten mindestens 800 Wohneinheiten zentral über den LSBG erbracht werden. Sollte der LSBG aufgrund eigener personeller Engpässe hierzu nicht in der Lage sein, werden die zuständigen Fachbehörden gebeten, dem Bezirk Wandsbek das erforderliche Personal zur Verstärkung der Abteilung Management des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Fachbehörde wird aufgefordert, die für den Bereich Stadtgrün vorgesehenen Mittel so aufzustocken, dass insbesondere auch in den neuen Quartieren eine hohe Grünqualität geplant, umgesetzt und erhalten werden kann.
  4. Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, die Ausstattung des Bezirksamtes mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sicherzustellen, die für eine Umsetzung der landesweitern Radverkehrsstrategie im Bezirk Wandsbek notwendig sind.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu den Ziffern 2 und 4, die Behörde für Umwelt und Energie zu Ziffer 3 wie folgt Stellung:

 

Zu 2.:

Die BWVI ist aufgrund der Entflechtungsdrucksache nicht mehr für die Erschließung zuständig. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) als Realisierungsträger arbeitet auf Grundlage von Kontrakten für die Bedarfsträger. Im Rahmen von Wohnerschließungen ist der Bedarfsträger und der Realisierungsträger aber im Regelfall der Bezirk selbst. Die Finanzbehörde (FB bzw. der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG)) und die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bzw. die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) können auch als Bedarfsträger auftreten. Ob dies für die Fragestellung zutrifft, kann von der BWVI bzw. dem LSBG nicht eingeschätzt werden. Ohne nähere Angaben (Pläne, grobe Zeitschienen, Finanzierungen u.ä.) und Informationen, warum hier der LSBG anstelle des Bezirkes als Realisierungsträger einspringen soll, kann zunächst nur auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen werden.

 

Zu 3.:

Eine Förderung des Stadtgrüns i.S. des Beschlusses ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Von Aufstockungen der Stadtgrünmittel – sowohl bei den Bauinvestitionen wie bei der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns – ist insoweit zurzeit nicht auszugehen.

 

Zu 4.:

Über die personellen und finanziellen Mittel zur Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens „Hamburg wird Fahrradstadt“ (Drs. 21/898) wird im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen beraten werden. In diesem Zusammenhang wird auch das „Bündnis für den Radverkehr“ erörtert werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n