Starke Bezirke brauchen klare Prioritäten Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.10.2015 (Drs. 20-1828)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu den Ziffern 2 und 4, die Behörde für Umwelt und Energie zu Ziffer 3 wie folgt Stellung:
Zu 2.:
Die BWVI ist aufgrund der Entflechtungsdrucksache nicht mehr für die Erschließung zuständig. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) als Realisierungsträger arbeitet auf Grundlage von Kontrakten für die Bedarfsträger. Im Rahmen von Wohnerschließungen ist der Bedarfsträger und der Realisierungsträger aber im Regelfall der Bezirk selbst. Die Finanzbehörde (FB bzw. der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG)) und die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bzw. die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) können auch als Bedarfsträger auftreten. Ob dies für die Fragestellung zutrifft, kann von der BWVI bzw. dem LSBG nicht eingeschätzt werden. Ohne nähere Angaben (Pläne, grobe Zeitschienen, Finanzierungen u.ä.) und Informationen, warum hier der LSBG anstelle des Bezirkes als Realisierungsträger einspringen soll, kann zunächst nur auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen werden.
Zu 3.:
Eine Förderung des Stadtgrüns i.S. des Beschlusses ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Von Aufstockungen der Stadtgrünmittel – sowohl bei den Bauinvestitionen wie bei der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns – ist insoweit zurzeit nicht auszugehen.
Zu 4.:
Über die personellen und finanziellen Mittel zur Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens „Hamburg wird Fahrradstadt“ (Drs. 21/898) wird im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen beraten werden. In diesem Zusammenhang wird auch das „Bündnis für den Radverkehr“ erörtert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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