Standortvorschläge für E-Ladesäulen - Beteiligung der Regionen
- Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.05.2016 mit Standortvorschlägen für E-Ladesäulen befasst (Drs. 20-2813). U.s. Vorschläge wurden zur Kenntnis genommen.
- Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss spricht sich dafür aus, dass aus den Regionen Standortvorschläge für die Einrichtung von E-Ladesäulen eingebracht werden sollen und bittet daher die Regionalausschüsse um Mitteilung von hinreichend präzisen Standortvorschlägen sowie ggf. Nennung von Ansprechpartnern vor Ort aus den jeweiligen Regionalausschüssen an den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss zur Weiterleitung an die Verwaltung mit der Bitte um Prüfung.
- Anmerkung der Verwaltung: Nach abschließender Zusendung erfolgt eine Prüfung der Standorte durch das Bezirksamt und Dritte hinsichtlich Umsetzbarkeit. Vorschläge für Standorte mit hoher Umsetzungswahrscheinlichkeit werden im Anschluß dem Betreiber der E-Ladesäulen übermittelt mit der Bitte um Beantragung in einem formellen Genehmigungsverfahren.
Die deutsche Bundesregierung möchte, dass bis zum Jahr 2020 nicht weniger als eine Million und bis zum Jahr 2030 sogar 6 Millionen Elektrofahrzeuge auf den deutschen Straßen unterwegs sind. Mit dem in diesem Zusammenhang erlassenen E-Mobilitätsgesetz ist die rechtliche Situation geklärt, dass Städte und Kommunen Sonderparkplätze für Elektroautos errichten können.
Mit dem im August 2014 beschlossenen „Masterplan zur Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hamburg“ (Bürgerschafts-Drs. 20/12811) werden einheitliche Vorgaben für die bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur in Hamburg etabliert. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird für das gesamte Stadtgebiet durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) koordiniert. Hierzu wurden in der Vorprüfung Standortoptionen durch Verkehrsplanungsbüros untersucht.
Die nunmehr vorliegenden Standortvorschläge wurden zur abschließenden Prüfung an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes übermittelt. In das Prüfverfahren wurden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden, sowie die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und Stadtgrün einbezogen.
Die fachliche Prüfung der Standorte ergab:
Lesserstraße 170:Zustimmung zur Einrichtung
Waldweg 4:Zustimmung zur Einrichtung
Heegbarg 12:Zustimmung zur Einrichtung
Ggü. Poppenbüttler Markt 2a:Ablehnung wegen Grünbelange
Lademannbogen 135:Zustimmung unter Vorbehalt möglich. Lichte Gehwegbreite
ist einzuhalten
Rennbahnstraße 139:PK 37 sieht Standort skeptisch, aufgrund erwartetem Man-
gel an Akzeptanz
Roßberg 2:Zustimmung zur Einrichtung
Schloßstraße 8:Ablehnung von SL. PK 37 und Fachamt Management des
öffentlichen Raumes aufgrund des bestehenden hohen
Parkdruckes und der bereits eingerichteten Säule Wands-
beker Königstraße.
Holstenhofweg 85:Zustimmung möglich sofern das Lichtraumprofil bzw. der
erforderliche Abstand zum Radweg eingehalten werden
kann.
Puckaffer Weg 1a:Ablehnung von PK 35 und Fachamt Management des öf-
fentlichen Raumes aufgrund des bestehenden hohen Park-
druckes (Wochenmarkt).
Bramfelder Chaussee 240:Zustimmung zur Einrichtung
Zur weiteren Beratung und Mitteilung an den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Keine Anlage/n
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