20-4919

Standorte für Müllbehälter/Papierkörbe Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 05.10.2017 hat der Regionalausschuss Walddörfer die Mitteilungsvorlage der Bezirksversammlung (Drs. 20-4719) zum ursprünglichen Beschluss (Drs. 20-4451) zur Kenntnis genommen und über die Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie beraten.

 

Der Regionalausschuss Walddörfer hat daraufhin folgenden Spontanantrag zur

Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Regionalausschuss Walddörfer nimmt verwundert zur Kenntnis, dass die zuständige Behörde sich in der Drs. 20-4719 auf Nichtzuständigkeit beruft, obwohl die Zuständigkeit für den Papierkorbdienst am 01.01.2018 auf die Stadtreinigung übergeht.
  2. Die zuständige Behörde wird gebeten, nach Übergang der Zuständigkeit des Papierkorbdienstes ab dem 01.01.2018 folgende Standorte erneut auf Umsetzung zu überprüfen:

-Ohlendorffs Park

-Stüffel / Volksdorfer Grenzweg vor dem Eingang zum Kunstrasen-Sportplatz

 

  1. Die zuständige Behörde wird außerdem gebeten, die Vorschläge von zusätzlichen Papierkörben in nachstehenden Bereichen nochmals zu überprüfen, da hier weiterhin die Notwendigkeit von zusätzlichen Papierkörben gesehen wird:

 

-          Lemsahler Landstraße / Tannenhof

-          Wensenbalken/Böge

-          Parkberg / Wildstieg: Auf Grund des Eingangs zum Naherholungsgebiet Wittmoor ist dieser Bereich auch von überregionaler Bedeutung.

-          Fischkamp/Bredeneschredder: die Begründung der mangelnden Anfahrtsmöglichkeit erschließt sich nicht, dieses trifft auf alle Papierkörbe innerhalb von Parkanlagen zu.

 

Anhänge

keine Anlage/n