20-6975

Standorte Elektromobilität: Standort für E-Ladestationen am Bezirksamt Wandsbek schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.12.2018 (Drs. 20-6654.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob sich auf dem Parkplatz hinter dem Bezirksamt an der Straße „Am Alten Posthaus“ weitere Ladesäulen zur Förderung der Elektromobilität schaffen lassen.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Neben den bereits im Bezirk Wandsbek umgesetzten Standorten befinden sich derzeit weitere Standorte in der Umsetzung (Eilbeker Weg 73, Am Husarendenkmal) bzw. im Genehmigungsverfahren beim Bezirksamt Wandsbek:

- Rennbahnstraße 139,

- Spitzbergenweg 32,

- Albert-Schweizer-Ring,

- Wellingsbüttler Weg 123,

- Königsreihe 4,

- Uppenhof 1,

- Schimmelmannstraße 79,

- Saseler Damm 15,

- Schwarzer Weg 3,

- Schellingstraße 23,

- Haldesdorfer Straße 112,

- Richardstraße 68,

- Ölmühlenweg 43,

- Kedenburgstraße 7 und

- Rehmkoppel 1a).

Entscheidende Kriterien für die Auswahl eines Ladeinfrastrukturstandortes in Hamburg sind eine hohe Wohn- und Gewerbedichte, die Nähe zu Orten mit ausreichender Verweildauer, wie z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Sportzentren oder touristisch interessanten Zielen sowie gute Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und Zugänglichkeit. Erst nachdem ein Standortvorschlag bei diesem Bewertungsverfahren einen hohen Wert erreicht hat, werden die Anschlusskosten an das Verteilnetz geprüft. Liegen diese zu hoch, werden Alternativen im Umkreis nach dem gleichen Verfahren bewertet.

Bei dem vorgeschlagenen Standort handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz mit Parkscheibenregelung. Damit kommt dieser grundsätzlich als Standort für Ladeinfrastruktur in Frage. Aufgrund der Mittellage ist allerdings in vielen Bereichen mit erhöhten Anschlusskosten zu rechnen. Zudem stehen mittig einige Bäume, deren Wurzelwerk eine Umsetzung ausschließen würde. Daher werden die gebäudeseitigen Parkstände in das Prüfverfahren zur Identifizierung von Ladeinfrastrukturstandorten aufgenommen und bei positiver Bewertung wird beim Bezirksamt Wandsbek eine Sondernutzung nach § 19 WEG für die Errichtung einer AC-Ladesäule beantragt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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