Städtebauliche Struktur in Volksdorf sichern - Bestehende Bebauungspläne durch geeignete Festsetzungen verbessern Antrag der FDP-Fraktion
Die Bebauungspläne Volksdorf 40, 42 und 43 sind als Strukturentwicklungspläne aufgestellt worden, weil aufgrund einer obsoleten Zwei-Wohnungsklausel in Teilen Volksdorfs eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern um sich griff. Die Struktur mit Einzel- und Doppelhäusern sollte erhalten werden. Da die Bebauungspläne keine Baufenster sowie keine Mindestgrundstücksgrößen definieren und die Gebäudegrundflächen über absolute Maße aber nicht über eine Grundflächenzahl bestimmt sind, kann durch Teilung von Grundstücken das Maß der Bebauung erheblich erhöht werden.
Im Rahmen einer einfachen Textplanänderung ohne langwieriges Verfahren kann der Bezirk hier Grenzen setzen und dazu beitragen, den Charakter des Ortsteils in gewissem Rahmen zu erhalten. Als Vorbild kann die Änderung des Bebauungsplanes Rahlstedt 78 - Volksdorf 25 gelten.
Der Planungsausschuss möge beschließen:
Der Planungsausschuss bekräftigt die mit den Bebauungsplänen Volksdorf 40, 42 und 43 beabsichtigte Begrenzung der Nachverdichtung. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie die Bebauungspläne Volksdorf 40, 42 und 43 durch ein einfaches Verfahren so geändert werden können, dass eine übermäßige Verdichtung bei Grundstücksteilungen verhindert wird. Insbesondere könnte im Falle einer Grundstücksteilung statt einer mehrfach möglichen Gebäudegrundfläche eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 festgesetzt werden, die auf den geteilten Grundstücken nicht überschritten werden dürfte.
keine Anlage/n