Städtebauliche Erhaltungsverordnungen in Rahlstedt - Anpassung Geltungsbereich Rahlstedt I
Gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 20.02.2018 (Drs. 20-5590) wurde die Verwaltung gebeten, ein Verfahren für den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für Teilbereiche von Alt-Rahlstedt rund um die südliche Amtsstraße und angrenzende Bereiche einzuleiten. Das Bezirksamt hat die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Buchwaldstraße – Am Ohlendorfturm – Brockdorffstraße – Heidegängerweg beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.04.2018 im Amtlichen Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.
Die Bezirksversammlung hat auf Empfehlung des Planungsausschusses dem Entwurf zur städtebaulichen Erhaltungsverordnung Rahlstedt I in der Sitzung am 04.04.2019 zugestimmt.
Der Geltungsbereich der Verordnung soll nunmehr vor Feststellung und Rechtskraft um den Bereich (Gebiet 4) Am Ohlendorffturm, östlichen Straßenseite Hsnr. 11 bis 23 auf Empfehlung des zu Grunde liegenden Gutachtens angepasst (ergänzt) werden. Für diesen Teilbereich der Straße liegt ebenfalls eine Prägung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt vor. Für diesen Bereich insbesondere prägend sind die einem engen Zeitraum ca. zwischen 1900 und 1930 entstandenen Gebäudetypologien der Gründerzeitvillen sowie repräsentativen Stadthäuser (Mansarddachhäuser und „Kaffeemühlen“).
Die Bezirksversammlung wird gebeten, dem beabsichtigten geänderten Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Rahlstedt I für das sog. Villengebiet um die Amtsstraße zuzustimmen.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung Rahlstedt I (Entwurf)
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