20-2242

Stadtteilkultur stärken – Ausgleich für gestiegene Kosten gewähren Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1961)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde / Bürgerschaft dafür einzusetzen, die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur so zu erhöhen, dass die bereits in der Vergangenheit festgestellt Unterfinanzierung beseitigt wird.

 

Die Kulturbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Kulturbehörde nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und wird sich bei der Vorbereitung des nächsten Doppelhaushaltes im Rahmen der allgemein gültigen haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Vorgaben für einen bedarfsgerechten Mittelansatz für die Hamburger Stadtteilkultur einsetzen. Stadtteilkultur befördert den interkulturellen Dialog und baut Brücken zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus; sie leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und zur Willkommenskultur in unserer Stadt.

Die Kulturbehörde weist erneut darauf hin, dass die Bezirke auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur eigenständig die Feinspezifikation der diesbezüglichen Rahmenzuweisung vornehmen und – im Rahmen der vorhandenen Mittel – auf veränderte Bedarfslagen in einzelnen Einrichtungen eingehen können. Hinsichtlich zusätzlicher Finanzierungsbedarfe spielen auch Mittel aus dem Quartiersfonds eine wichtige Rolle.

Vor dem Hintergrund sich immer wieder verändernder Bedarfslagen kann eine vertiefende, sozialräumlich profilierte Planung zu Perspektiven der Stadtteilkulturförderung die gemeinsame Argumentation für den Förderbereich stärken. Die Globalrichtlinie Stadtteilkultur beschreibt in Ziffer 5 diesen Planungsprozess als Dialog zur Identifizierung von Bedarfen und Entwicklungspotenzialen sowohl in spezifischen Einrichtungen und Projekten als auch in einzelnen Sozialräumen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n