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Stadtgrün- Deckungsgrad der Grundinstandsetzungsmittel

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Hamburger Rechnungshof hat in seinem Bericht im Jahr 2009 festgestellt, dass die unzureichenden Instandsetzungs- und Unterhaltungsmittel in hohem Maße den Bestand an Grünanlagen und Spielplätzen gefährden.

In den Jahren 2007 und 2008 deckten die Grundinstandhaltungsmittel hier nur 45 Prozent des erforderlichen Finanzbedarfs ab. Der Rechnungshof mahnt an, den Substanzverzehr bei Grüninvestitionen zu verhindern und warnt vor erhöhten Ausgaben in den Folgejahren.

Denn wenn eine Parkanlage, Grünanlage oder ein Spielplatz einmal verwahrlost ist, dann entstehen deutliche Mehrkosten für die notwendig werdende Sanierung.

 

Der Stellenwert des urbanen Grüns als Bestandteil städtischer Lebensqualität muss sich auch in der ausreichenden Mittelbereitstellung ausdrücken. Daher ist die Sensibilisierung von Gesellschaft und Politik wichtig, damit die Basispflege des Grüns der Städte gesichert werden kann.

 

Wenn sich der Konflikt zwischen den gestiegenen Anforderungen an das urbane Grün und den angespannten Budgets der öffentlichen Haushalte nicht lösen lässt, hat das auch nicht zu unterschätzende ökonomische Folgen. Die Grünflächen erleiden bei längerer Vernachlässigung einen erheblichen Wertverlust.

 

In der Tischvorlage für den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 01. April 2014 wurde mitgeteilt, dass in Anbetracht der äußerst dünnen Personaldecke im Bereich Planung und Neubau Stadtgrün die bisherige Trennung zwischen Planung und Neubau nicht mehr aufrechterhalten lässt. Die in den vergangenen Jahren bereits kontinuierlich gesunkenen Investivmittel für die Grundinstandsetzung von Spielplätzen und Grünanlagen wird in 2015 abermals drastisch von derzeit 400.000 Euro auf 250.000 Euro zugunsten des Wohnungsbaufolgeprogramms gekürzt.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                  16.02.2016

 

Können die zur Verfügung gestellten Grundinstandhaltungsmittel den erforderlichen Finanzbedarf für den Erhalt der Grünanlagen und Spielplätze decken?

 

Nein.

 

Als Grundlage sind die zitierten Werte des Hamburger Rechnungshofes heranzuziehen.

Wenn nein, wie hoch ist der Deckungsgrad der Grundinstandsetzungsmittel Stadtgrün für den Bezirk Wandsbek?

 

Dem Bezirksamt sind Vergleichswerte des Rechnungshofs  für den Bereich der Grundinstandsetzungsmittel (investiver Bereich), bezogen auf das Bezirksamtsgebiet, nicht bekannt. Eigene Berechnungen eines Deckungsgrades liegen ebenfalls nicht vor.

 

Anhänge

keine Anlage/n