20-6579

Sprunginsel Meiendorfer Weg: Einhaltung der Haltesichtweite Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 20-5544.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der zuständigen Behörde möge die Situation im Umfeld der Sprunginsel Meiendorfer Weg prüfen und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Haltesichtweite ergreifen.

Dem Regionalausschuss möge über die Bemühungen berichtet werden.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 38 (PK 38):

Die Fahrbahnverschwenkung im Bereich der Sprunginsel führt zu einer Geschwindigkeitsreduktion, die sich auch auf den anzusetzenden Bereich der Haltesichtweite auswirkt.

Bei einer Ortsbesichtigung konnten keine Sichtbehinderungen trotz des geparkten Fahrzeugs festgestellt werden.

Die Haltesichtweite von 70 Metern wird eingehalten. Insofern sind keine Maßnahmen erforderlich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

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