Sporthalle Lienaustraße sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3748.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die zuständigen Fachbehörden,
die Bezirksamtsleitung,
Die Finanzbehörde nimm wie folgt Stellung:
Eine Nutzung der Sporthalle in der Lienaustraße 32 ist grundsätzlich bis Mitte 2018 möglich. Das Hauptgebäude mit der darin befindlichen Sporthalle ist denkmalgeschützt und nutzbar, aber sanierungsbedürftig. Die für Bildung zuständige Behörde führt zurzeit Gespräche mit den Beteiligten zu den weiteren Nutzungsoptionen. Verkaufsverhandlungen werden derzeit nicht geführt. Die Entsendung eines Referenten in den Ausschuss für Soziales und Bildung (ASB) ist aus Sicht der Finanzbehörde zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, weil über die dem Bezirksamt bekannten Informationen hinaus keine Erkenntnisse vorliegen und die Planungen und Überlegungen im Übrigen noch nicht abgeschlossen sind.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.